Am Wed, 10 Mar 2010 00:15:55 +0100 schrieb Dennis Heidsiek <[email protected]>:
> Karl Köckemann ſchrieb am 09.03.2010 12:33 Uhr: > > Ein Tastaturhersteller übernimmt das Ebenenkonzept von Neo. Da sich > > Qwertz gut verkauft, implementiert er in eine Qwertz-Tastatur große > > Teile der Ebenen 3 und 4 (Cursorsteuerung und Zahlen) und evtl. die > > Ebenen 5 und 6 komplett. > > > > Die Qwertz-Tastatur des Herstellers wird im Laufe der Zeit zu einem > > Verkaufsschlager. > > > > Soll Neo vom Hersteller als seine "Erfindung" vermarkten können? > > > > Die meisten der verbreiteten Lizenzen werden ihn dazu verpflichten, > den ursprünglichen Autoren (sprich uns) zu nennen, aber gegen die > kommerzielle Nutzung an sich ist nichts einzuwenden! Würde das bedeuten, dass jeder einzelne bei Neo Mitwirkende genannt werden müsste? Mir genügt es, wenn nicht alle Autorennamen sondern zusammenfassend einfach nur z. B. "Neo-basiert" genannt wird oder die Internetadresse "http://neo-layout.org". > Aber Du kannst hier keine Tantiemen erwarten, dass widerspricht der > Idee Freier Software – unser einziger ›Lohn‹ ist da gewissermaßen die > einsetzende Weiterverbreitung unserer Ideen. Um Geld geht es mir nicht. Wichtig erscheint mir, dass der Bekanntheitsgrad von Neo steigt, wozu ich die Namensnennung auf Hardware in Form dauerhafter Kennzeichung auf gut sichtbarer Stelle empfehle. Wie sonst, soll die Idee sich verbreiten, wenn sie nicht mit einer Bezeichnung verknüpft wird? Mit netten Grüßen Karl
