Da nun das Thema Lizensierung ansteht, sei es wieder aufgegriffen. Man stelle sich folgenden Fall vor:
Ein Tastaturhersteller übernimmt das Ebenenkonzept von Neo. Da sich Qwertz gut verkauft, implementiert er in eine Qwertz-Tastatur große Teile der Ebenen 3 und 4 (Cursorsteuerung und Zahlen) und evtl. die Ebenen 5 und 6 komplett. Die Qwertz-Tastatur des Herstellers wird im Laufe der Zeit zu einem Verkaufsschlager. Soll Neo vom Hersteller als seine "Erfindung" vermarkten können? Soll auf Hardware, die wesentliche Teile von Neo übernimmt oder nachahmt, eine Pflicht für den gut lesbaren Aufdruck von etwas wie "Neo (E3/E4)" an deutlich sichtbarer Stelle der Hardware (z. B. Tastaturoberseite) bestehen? Der Hintergrund: Eine Tastatur mit Qwertz-Belegung, die die weiteren Ebenen enthält, kann - wen wunderts - im Laufe einiger Jahre sehr erfolgreich werden. Hat eine solche Tastatur einen dauerhaften Aufdruck, der auf Neo hinweist, dann wird bei deren Benutzern bald das Interesse an Neo erweckt, was bei manchen Benutzern zu einem Übergang von Qwertz nach Neo auf allen Ebenen führen wird. Eine Tastatur, welche die übliche Qwertz-Belegung mitsamt der Neo-Ebenen 3 bis 6 aufweist, ist nicht nur für einen Tastaturhersteller hoch interessant. Just durch eine solche Tastatur kann auch Neo allgemein bekannt werden, da sie eine Brücke zwischen Qwertz und Neo schlägt. Diese Brücke kann ein wichtiger Übergang von Qwertz zu Neo werden, d. h. die Bekanntheit und Verbreitung von Neo steigern - aber wohl kaum, wenn alle Welt die Belegung mit einem Hersteller verbindet, statt mit Neo. Etwas wie Neo unterscheidet sich von z. B. Firefox. Firefox ist eindeutig Software. Was müsste eine Lizenz für eine Tastenbelegung vorsehen, die auf Tastaturen, Notebooks, etc. als Hardware umsetzbar ist, ohne dort "Software" zu sein? Als was gilt eine Tastenbelegung, geistiges Eigentum mit entsprechender schöpferischer Höhe (die bei Neo wohl nicht angezweifelt werden kann), oder als Software, oder als Hardware? Oder müssen die einzelnen Komponenten von Neo unterschiedliche Lizenzen zugewiesen bekommen? Als Laie würde ich vermuten, dass es sinnvoll wäre, wenn Hardwareprodukte, die von vornherein für Neo vorgesehen sind, auch einen entsprechenden Aufdruck führen sollten. Oder liege ich da falsch? Mit schönen Grüßen Karl
