Da nun das Thema Lizensierung ansteht, sei es wieder aufgegriffen.

Man stelle sich folgenden Fall vor:

Ein Tastaturhersteller übernimmt das Ebenenkonzept von Neo. Da sich
Qwertz gut verkauft, implementiert er in eine Qwertz-Tastatur große
Teile der Ebenen 3 und 4 (Cursorsteuerung und Zahlen) und evtl. die
Ebenen 5 und 6 komplett.

Die Qwertz-Tastatur des Herstellers wird im Laufe der Zeit zu einem
Verkaufsschlager.

Soll Neo vom Hersteller als seine "Erfindung" vermarkten können?

Soll auf Hardware, die wesentliche Teile von Neo übernimmt oder
nachahmt, eine Pflicht für den gut lesbaren Aufdruck von etwas wie "Neo
(E3/E4)" an deutlich sichtbarer Stelle der Hardware (z. B.
Tastaturoberseite) bestehen?

Der Hintergrund:
Eine Tastatur mit Qwertz-Belegung, die die weiteren Ebenen enthält,
kann - wen wunderts - im Laufe einiger Jahre sehr erfolgreich werden.
Hat eine solche Tastatur einen dauerhaften Aufdruck, der auf Neo
hinweist, dann wird bei deren Benutzern bald das Interesse an Neo
erweckt, was bei manchen Benutzern zu einem Übergang von Qwertz nach
Neo auf allen Ebenen führen wird.

Eine Tastatur, welche die übliche Qwertz-Belegung mitsamt der
Neo-Ebenen 3 bis 6 aufweist, ist nicht nur für einen Tastaturhersteller
hoch interessant. Just durch eine solche Tastatur kann auch Neo
allgemein bekannt werden, da sie eine Brücke zwischen Qwertz und Neo
schlägt.
Diese Brücke kann ein wichtiger Übergang von Qwertz zu Neo werden, d.
h. die Bekanntheit und Verbreitung von Neo steigern - aber wohl kaum,
wenn alle Welt die Belegung mit einem Hersteller verbindet, statt mit
Neo.

Etwas wie Neo unterscheidet sich von z. B. Firefox. Firefox ist
eindeutig Software.
Was müsste eine Lizenz für eine Tastenbelegung vorsehen, die auf
Tastaturen, Notebooks, etc. als Hardware umsetzbar ist, ohne dort
"Software" zu sein?

Als was gilt eine Tastenbelegung, geistiges Eigentum mit entsprechender
schöpferischer Höhe (die bei Neo wohl nicht angezweifelt werden kann),
oder als Software, oder als Hardware?

Oder müssen die einzelnen Komponenten von Neo unterschiedliche
Lizenzen zugewiesen bekommen?


Als Laie würde ich vermuten, dass es sinnvoll wäre, wenn
Hardwareprodukte, die von vornherein für Neo vorgesehen sind, auch
einen entsprechenden Aufdruck führen sollten.

Oder liege ich da falsch?

Mit schönen Grüßen
Karl



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