Hallo,
befragte Anwälte sagen, dass die auf jeden Fall immer 1-2 Dateien
runterladen um diese als Beweis zu verwenden und außerdem einen
Screenshot anfertigen um zu zeigen was noch zur verfügung gestellt
wird.
Gruß

Jochen Ehmen schrieb:
> nur eine der Seiten, auf die man stößt:
>
> http://www.die-abmahnung.info/who-is-who/abmahnung-nuemann-lang/
>
> u.a. der Punkt:
> "Vorgehensweise bei der Datenermittlung"
>
> ...
>
> ...was ich damit sagen will ist:
> ein Screenshot - oder ein Teil einer Datei - ist als Nachweis wertlos.
>
> Hash überprüfen geht nur mit der kompletten Datei - da kann man auch 
> gleich die Datei selbst vergleichen (diff in *nix) statt den Umweg über 
> den Hash zu gehen.
>
> Das sieht nach einer Abmahnwelle mit Abzockabsicht aus, sehr viele sich 
> auf eine gleich lautende Abmahnung beziehende Nachfragen  - wirklich 
> konkretes dürften die kaum haben.
>
> Do. dann...
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