Hallo, befragte Anwälte sagen, dass die auf jeden Fall immer 1-2 Dateien runterladen um diese als Beweis zu verwenden und außerdem einen Screenshot anfertigen um zu zeigen was noch zur verfügung gestellt wird. Gruß
Jochen Ehmen schrieb: > nur eine der Seiten, auf die man stößt: > > http://www.die-abmahnung.info/who-is-who/abmahnung-nuemann-lang/ > > u.a. der Punkt: > "Vorgehensweise bei der Datenermittlung" > > ... > > ...was ich damit sagen will ist: > ein Screenshot - oder ein Teil einer Datei - ist als Nachweis wertlos. > > Hash überprüfen geht nur mit der kompletten Datei - da kann man auch > gleich die Datei selbst vergleichen (diff in *nix) statt den Umweg über > den Hash zu gehen. > > Das sieht nach einer Abmahnwelle mit Abzockabsicht aus, sehr viele sich > auf eine gleich lautende Abmahnung beziehende Nachfragen - wirklich > konkretes dürften die kaum haben. > > Do. dann... > _______________________________________________ > freifunk-leipzig mailing list > [email protected] > https://lists.subsignal.org/mailman/listinfo/freifunk-leipzig _______________________________________________ freifunk-leipzig mailing list [email protected] https://lists.subsignal.org/mailman/listinfo/freifunk-leipzig
