Jochen Ehmen schrieb:
> Am Wed, 02 Sep 2009 09:47:14 +0200 schrieb Martin:
>
>
>   
>> ... und außerdem einen
>> Screenshot anfertigen um zu zeigen was noch zur verfügung gestellt wird.
>>     
>
> sowas geht mit BitTorrent nicht.
>
> Du sagtest µtorrent soll benutzt worden sein.
> Bittorrent und seine Clients erlauben es aber nicht, einen speziellen 
> Peer (Dich) nach anderem Zeug zu durchsuchen.
> Mit emule oder anderen Protokollen sieht das anders aus (ist aber schon 
> Jahre her daß ich mal so ein Programm benutzt hab).
>
> Man kann mit BitTorrent jedenfalls nicht sehen, was Du noch "anbietest".
>
> Die müßten für die beiden verschiedenen Vorwürfe (zwei Titel) jeweils auf 
> Deine IP in der Liste der Peers gestoßen sein.
> Oder sie haben (sind das zwei Titel aus einem Album?) das ganze Album - 
> weil die blabla.torrent Datei das ganze Album beschrieb.
> In dem Fall haben sie sich noch was (die anderen Titel) für nach der 
> Unterlassungserklärung aufgehoben um dann richtig zuzulangen.
> Trotzdem ist es m.M.n. extrem schwer nachzuweisen, daß das komplette File 
> von Dir stammt. So funktioniert BitTorrent nicht.
>   
> Jemand der die Datei haben will die der Torrent beschreibt, lädt sie in 
> zufällig verteilten Stückchen von allen anderen, die die Datei schon 
> haben.
> Du müßtest der einzige Peer gewesen sein.
> Wogegen alles spricht - auch die Tatsache, daß es nicht nur Dich sondern 
> _sehr_ viele mit identischem Vorwurf gibt.
>   
ich denke das sind zwei verschiedene Aspekte. Einerseits ist es für die 
Strafbarkeit
tatsächlich egal ob der download sich evtl. aus Paketen  verschiedener 
clients
zusammensetzt. Es geht um das Anbieten. Andererseits geht es um die 
Stichhaltigkeit
von Beweisen. Da gibt es z.B. eine Schweizer Firma, die soetwas im 
Auftrag macht.
Die stellen hübsch die IPs und Angebote zusammen und machen dann mit einem
Client ein download. Das akzeptieren die Richter erstmal als Beweis, 
denn die
haben keine Ahnung, bzw. ist das eben noch nicht geklärt.

Wenn es jetzt mal ganz theoretisch zu einem höherinstanzlichen
Verfahren kommen würde ist alles offen.
Da würde doch diese Abmahnindustrie auch einiges mobilisieren um
Ihr Geschäftsfeld zu schützen und es ist nicht vorhersehbar in welche
Argumentationsrichtung die gehen. Die Diskussion zeigt ja schon
wie viele Felder hier unbeackert sind.
Hier müsste ein Jurist ziemlich gut argumentieren (und das dauert und
kostet) und z.B. mit Gutachtern belegen. Es wird ja sicher auch
nicht jeder als gerichtlicher Gutachter zugelassen. Das kann also
auch kosten. Dann schlägt die Gegenseite mit einem Gegengutachen
zurück ... . Und es ist noch nicht mal klar, ob es Juristen gibt, die das
so durchziehen wollen würden.

Sorry - etwas schwarzsehend
M.













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