...ich glaube zu wissen, das es so was wie Musterprozesse/
allgemeingültige Urteile in DE nicht gibt
- was nicht heißt, daß ein durch so nen Prozess ein Sachverhalt mal so 
richtig verständlich durchleuchtet und dadurch allgemeinverbindlich 
beurteilbar wird...

Wie equinox schon sagte ist Filesharing praktisch immer möglich und nicht 
wirklich zu verhindern.
Es kommt also auch drauf an, was als sogenannter Beweis durchgeht.
...ein "screenshot" wo Filename, IP und Hash zu sehen ist...?
das ist ja im Prinzip wirklich lächerlich - erst nach dem download weiß 
man, was die Datei wirklich enthält...
Man ist auf die Beschreibung des Torrents angewiesen - was wirklich drin 
ist, weiß man erst, wenn man es hat.
Und wenn mans hat weiß man nicht wieviel von wem.

Hab da schon bischen was erlebt...

Wenns ums anbieten geht...ist es wichtig zu wissen (nicht anhand von 
Namen und Hashes zu vermuten) was tatsächlich angeboten wird.

Egal - im Normalfall nimmt man die Beschreibungen und Namen ja auch für 
bare Münze.

Im konkreten Fall gehts um nen Download mit BitTorrent - oder nicht?
Da kann man - designbedingt - nicht schauen, was da sonst noch so von 
einer speziellen IP aus angeboten wird.
Das mit dem Screenshot, wo zu sehen ist, wie viele andere möglicherweise 
illegale Sachen da noch angeboten werden (wieder: nur dem Namen nach) ist 
also im Fall von BitTorrent einfach unmöglich.

Die Argumentation in Richtung Freifunk ist wirklich besser und nötig - 
obwohl das mit der Störerhaftung so eine Sache ist.

Was ist denn der Hallenser Fall? (weiß ich nix von)

Ich hab mir in den letzten Tagen schon manchmal gewünscht, daß das nicht 
Martins sondern mein Problem wär - sollt ich wohl besser nicht zu 
intensiv tun ;)
...denn was nicht ist kann sehr schnell werden - ich biete auch Internet 
an...

Ich glaub ja schon, daß man das mal bis zum Ende durchziehen muß.

...am Ende ist es ja so: die Provider, über deren Netze das _alles_ geht, 
werden ja auch nicht verklagt - und seinen Anschluß zu teilen ist nicht 
untersagt.

Was machen denn öffentliche Hotspots und Internetcafes in so nem Fall - 
zahlen die gleich ne Pauschale in die Kaffekasse der Abmahnanwälte?
</sarkasm>
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