"Andreas K. Foerster" <l...@akfoerster.de> wrote: > On Mon, Aug 20, 2012 at 09:14:46PM +0200, Matthias Kirschner wrote: > > > VERLUST DES DIGITALEN ERBES > [...] > > Veröffentlichungen kaufen, die an bestimmte Geräte gebunden sind. DRM > > Systeme > > bestehen nur so lange wie die Firmen, die sie verkaufen. Wenn ein DRM-System > > verschwindet, wird der Inhalt jedoch keineswegs frei, sondern bleibt für > > immer > > "DRM System" einmal ohne Bindestrich, sonst immer mit. > > > ENTFESSELTE KREATIVITÄT > [...] > > aufregenden neuen Welt des Zugangs zu Wissen ist DRM ein Versuch, ein > > sterbendes Geschäftsmodell zu erhalten und Wettbewerb zu behindern. Freie, > > Projekte wie Wikipedia und Entwicklungen wie Freie Software (inzwischen > > Marktführer
> Der Begriff "Digitale Rechteminderung" gefällt mir sehr, da er auf die > Abkürzung > passt. Aber vielleicht könnte man es deutlicher machen, indem man es mit einem > weitern Trennstrich schreibt: "Digitale Rechte-Minderung". Ich finde die FSF-Umdeutung "Digital Restriction Management" deutlich passender. "Digitale Rechteminderung" impliziert, dass die Rechte des Nutzers tatsächlich eingeschränkt werden. Bei vielen (den meisten?) DRM-Arten ist aber überhaupt nicht gerichtlich geklärt, ob sie die UrhG-Anforderungen an technisch wirksame Maßnahmen erfüllen. Wenn die FSFE von "Digitaler Rechteminderung" spricht tut sie den DRM-Herstellern einen Gefallen. Ich sehe die Gefahr, dass Nutzer die der FSFE vertrauen im vorauseilenden Gehorsam auf die Ausübung ihrer Rechte verzichten könnten, genau wie das bereits heute teilweise der Fall bei Privatkopien ist. Fabian
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