hallo Fabian, dankeschön für die Rückmeldung und entschuldige die späte Antwort.
* Fabian Keil <[email protected]> [2012-08-22 12:19:47 +0200]: > Ich finde die FSF-Umdeutung "Digital Restriction Management" > deutlich passender. Die Verwenden wir im Englischen auch. > "Digitale Rechteminderung" impliziert, dass die Rechte des Nutzers > tatsächlich eingeschränkt werden. Bei vielen (den meisten?) DRM-Arten > ist aber überhaupt nicht gerichtlich geklärt, ob sie die UrhG-Anforderungen > an technisch wirksame Maßnahmen erfüllen. Ich sehe bei dem Aspekt kein Unterschied zu "Digitale Restriktions-Maßnahmen". Was ist der Unterschied ob Deine Rechte gemindert oder ob Restriktionen bei Deinem Verhalten sind. Ob diese technisch wirksam sind, ist noch eine andere Frage. > Wenn die FSFE von "Digitaler Rechteminderung" spricht tut sie > den DRM-Herstellern einen Gefallen. Ich sehe die Gefahr, dass Nutzer > die der FSFE vertrauen im vorauseilenden Gehorsam auf die Ausübung > ihrer Rechte verzichten könnten, genau wie das bereits heute teilweise > der Fall bei Privatkopien ist. Diesen Gedanken kann ich nicht nachvollziehen. Kannst Du das nochmal ausführlicher erklären? Ich habe Rechte als Privatperson, z.B. die Privatkopie. Diese Rechte werden durch DRM gemindert. Es wird schwerer, diese Rechte auszuüben. Ich sehe nicht, wie das in vorauseilenden Gehorsom enden soll. (z.B. bei dem Booklet https://fsfe.org/news/2012/news-20120831-01.de.html..) Einer der Hauptgründe war, dass "Digitales Restriktionsmanagement" sperriger klingt als "Digitale Rechte-Minderung". Viele Grüße Matthias -- Matthias Kirschner - FSFE - Deutschland- und Fellowshipkoordinator FSFE, Linienstr. 141, 10115 Berlin, t +49-30-27595290 +49-1577-1780003 Weblog (blogs.fsfe.org/mk) - Kontakt (fsfe.org/about/kirschner) Unterstützen Sie die FSFE! http://fsfe.org/support/?mk _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
