Hallo zusammen,

ich sehe die Protokollierung eher als leider notwendige Maßnahme zum
Schutz vor der Störerhaftung...

VG Yannik

Am 26.10.2014 um 18:14 schrieb Wolfgang Höfer:
> Hi, 
>
> wieder mal nur aus Sicht der Bayern ...
>
> https://www.mebis.bayern.de/service/recht/datenschutz/fragen-und-antworten-3/
>
> Punkt 6 von oben 
>
> VG
>  Wolfgang
>
> -----Original-Nachricht-----
> Betreff: Re: [lmn] Vorratsdatenspeicherung
> Datum: Sun, 26 Oct 2014 18:04:09 +0100
> Von: Jesko Anschütz <[email protected]>
> An: "Discussions about using linuxmuster.net" 
> <[email protected]>
>
> Hallo Gregor,
>
>> Am 26.10.2014 um 15:43 schrieb Gregor Kopka 
>> <[email protected]>:
>>
>> Hallo Helmut,
>>
>> Am 26.10.2014 um 10:43 schrieb Helmut Hullen:
>>> Hallo, Gregor,
>>>
>>> Du meintest am 26.10.14:
>>>
>>>>> Wenn du unbedings "freies Internet für alle" willst: ohne
>>>>> loggingfäigkeit (was du meiner Meinung nach nicht darfst)
>>>> Ist Vorratsdatenspeicherung (und das ist das Logging des
>>>> Internetzugangs) in Deutschland (und EU) nicht verboten?
>>> Vielleicht. In der Schule gelten nicht unbedingt alle die Regeln und  
>>> Ausnahmen, die für einen "Internet Service Provider" wie die Telekom  
>>> oder 1&1 gelten.
>> Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 10 Abs. 1
>> Grundgesetz gilt in der Schule nicht?
>> (mal schnell&faul nach Hausaufgabenart aus
>> http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung)
>> Krasse Meinung... der ich mich nicht anschließen möchte.
>>
> hmmm... es geht hier (wenn die Schule sich sinnvollerweise dagegen 
> entschieden hat, Diensteanbieter nach dem Telemediengesetz (vgl. §§2,11 Abs.1 
> Telemediengesetz und §§3,88 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz) zu sein und das 
> in einer Nutzungsvereinbarung festgehalten hat -> private Nutzung untersagt) 
> nicht darum, zu überwachen, welche privaten Geschäfte die Schüler verfolgen, 
> sondern darum, die Nutzungsvereinbarung durchzusetzen.
>
>>> Insbesondere hat die Schule allemal für die noch nicht volljährigen  
>>> Schüler eine Aufsichtspflicht. 
>> Dafür gibt es ja angeblich den Webfilter (TimeForKids in Hamburg) - wenn
>> auch eine Technische Lösung (in Form von einem Filter) m.E. nach nicht
>> einer Aufsichtspflicht genügt, das ist aber eine andere Diskussion.
>>
> wie schon von Holger und Helmut bemerkt, ist ja der Webfilter nur ein 
> Versuch, die Aufsichtspflichtausübung zu erleichtern und nicht, diese zu 
> ersetzen... wie auch.
>
>>> Und sie darf auch nicht in den Wettbewerb  
>>> mit gewerblichen Dienstleistern treten (z.B. per "freies Internet für  
>>> alle").
>> Es wäre sicher interessant herauszufinden wie ein freies WLAN in einer
>> Schule in dieser Hinsicht zu betrachten wäre,
> Ja, wäre es. (Gesetze siehe weiter oben...)
> "Für die private Inanspruchname dienstlicher IuK-Infrastruktur müsste die 
> Schule ein entsprechendes Entgelt erheben." (siehe 
> http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/faq_ds/#15)
>
>> sicherlich finden sich
>> heutzutage irgendwelche Preisschildkleber die das aus kapitalistischen
>> Gründen untersagen wollen würden. Ist aber auch eine andere Diskussion.
>>
> ??? was sind Preisschildkleber?
>
>> Lange Rede kurz: Mir war nur der Gedanke gekommen, dass man als
>> Netzbetreuer durch anlassloses Logging (und/oder fehlende rechtzeitige
>> Löschung der erhobenen Daten) durchaus mit einem Bein im Gefängnis
>> stehen könnte.
>>
> du musst als Schule sicherstellen, dass die Nutzer vollumfänglich aufgeklärt 
> sind. Einfach mal loggen geht nicht. Aber deshalb lässt man sich ja auch eine 
> Nutzungsvereinbarung unterschreiben, in der alles geregelt ist.
>
> Grüße, Jesko
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