Hallo zusammen, ich sehe die Protokollierung eher als leider notwendige Maßnahme zum Schutz vor der Störerhaftung...
VG Yannik Am 26.10.2014 um 18:14 schrieb Wolfgang Höfer: > Hi, > > wieder mal nur aus Sicht der Bayern ... > > https://www.mebis.bayern.de/service/recht/datenschutz/fragen-und-antworten-3/ > > Punkt 6 von oben > > VG > Wolfgang > > -----Original-Nachricht----- > Betreff: Re: [lmn] Vorratsdatenspeicherung > Datum: Sun, 26 Oct 2014 18:04:09 +0100 > Von: Jesko Anschütz <[email protected]> > An: "Discussions about using linuxmuster.net" > <[email protected]> > > Hallo Gregor, > >> Am 26.10.2014 um 15:43 schrieb Gregor Kopka >> <[email protected]>: >> >> Hallo Helmut, >> >> Am 26.10.2014 um 10:43 schrieb Helmut Hullen: >>> Hallo, Gregor, >>> >>> Du meintest am 26.10.14: >>> >>>>> Wenn du unbedings "freies Internet für alle" willst: ohne >>>>> loggingfäigkeit (was du meiner Meinung nach nicht darfst) >>>> Ist Vorratsdatenspeicherung (und das ist das Logging des >>>> Internetzugangs) in Deutschland (und EU) nicht verboten? >>> Vielleicht. In der Schule gelten nicht unbedingt alle die Regeln und >>> Ausnahmen, die für einen "Internet Service Provider" wie die Telekom >>> oder 1&1 gelten. >> Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 10 Abs. 1 >> Grundgesetz gilt in der Schule nicht? >> (mal schnell&faul nach Hausaufgabenart aus >> http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung) >> Krasse Meinung... der ich mich nicht anschließen möchte. >> > hmmm... es geht hier (wenn die Schule sich sinnvollerweise dagegen > entschieden hat, Diensteanbieter nach dem Telemediengesetz (vgl. §§2,11 Abs.1 > Telemediengesetz und §§3,88 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz) zu sein und das > in einer Nutzungsvereinbarung festgehalten hat -> private Nutzung untersagt) > nicht darum, zu überwachen, welche privaten Geschäfte die Schüler verfolgen, > sondern darum, die Nutzungsvereinbarung durchzusetzen. > >>> Insbesondere hat die Schule allemal für die noch nicht volljährigen >>> Schüler eine Aufsichtspflicht. >> Dafür gibt es ja angeblich den Webfilter (TimeForKids in Hamburg) - wenn >> auch eine Technische Lösung (in Form von einem Filter) m.E. nach nicht >> einer Aufsichtspflicht genügt, das ist aber eine andere Diskussion. >> > wie schon von Holger und Helmut bemerkt, ist ja der Webfilter nur ein > Versuch, die Aufsichtspflichtausübung zu erleichtern und nicht, diese zu > ersetzen... wie auch. > >>> Und sie darf auch nicht in den Wettbewerb >>> mit gewerblichen Dienstleistern treten (z.B. per "freies Internet für >>> alle"). >> Es wäre sicher interessant herauszufinden wie ein freies WLAN in einer >> Schule in dieser Hinsicht zu betrachten wäre, > Ja, wäre es. (Gesetze siehe weiter oben...) > "Für die private Inanspruchname dienstlicher IuK-Infrastruktur müsste die > Schule ein entsprechendes Entgelt erheben." (siehe > http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/faq_ds/#15) > >> sicherlich finden sich >> heutzutage irgendwelche Preisschildkleber die das aus kapitalistischen >> Gründen untersagen wollen würden. Ist aber auch eine andere Diskussion. >> > ??? was sind Preisschildkleber? > >> Lange Rede kurz: Mir war nur der Gedanke gekommen, dass man als >> Netzbetreuer durch anlassloses Logging (und/oder fehlende rechtzeitige >> Löschung der erhobenen Daten) durchaus mit einem Bein im Gefängnis >> stehen könnte. >> > du musst als Schule sicherstellen, dass die Nutzer vollumfänglich aufgeklärt > sind. Einfach mal loggen geht nicht. Aber deshalb lässt man sich ja auch eine > Nutzungsvereinbarung unterschreiben, in der alles geregelt ist. > > Grüße, Jesko > _______________________________________________ > linuxmuster-user mailing list > [email protected] > https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user > > > > _______________________________________________ > linuxmuster-user mailing list > [email protected] > https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
