Hi, 

wieder mal nur aus Sicht der Bayern ...

https://www.mebis.bayern.de/service/recht/datenschutz/fragen-und-antworten-3/

Punkt 6 von oben 

VG
 Wolfgang

-----Original-Nachricht-----
Betreff: Re: [lmn] Vorratsdatenspeicherung
Datum: Sun, 26 Oct 2014 18:04:09 +0100
Von: Jesko Anschütz <[email protected]>
An: "Discussions about using linuxmuster.net" 
<[email protected]>

Hallo Gregor,

> Am 26.10.2014 um 15:43 schrieb Gregor Kopka <[email protected]>:
> 
> Hallo Helmut,
> 
> Am 26.10.2014 um 10:43 schrieb Helmut Hullen:
>> Hallo, Gregor,
>> 
>> Du meintest am 26.10.14:
>> 
>>>> Wenn du unbedings "freies Internet für alle" willst: ohne
>>>> loggingfäigkeit (was du meiner Meinung nach nicht darfst)
>>> Ist Vorratsdatenspeicherung (und das ist das Logging des
>>> Internetzugangs) in Deutschland (und EU) nicht verboten?
>> Vielleicht. In der Schule gelten nicht unbedingt alle die Regeln und  
>> Ausnahmen, die für einen "Internet Service Provider" wie die Telekom  
>> oder 1&1 gelten.
> Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 10 Abs. 1
> Grundgesetz gilt in der Schule nicht?
> (mal schnell&faul nach Hausaufgabenart aus
> http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung)
> Krasse Meinung... der ich mich nicht anschließen möchte.
> 

hmmm... es geht hier (wenn die Schule sich sinnvollerweise dagegen entschieden 
hat, Diensteanbieter nach dem Telemediengesetz (vgl. §§2,11 Abs.1 
Telemediengesetz und §§3,88 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz) zu sein und das in 
einer Nutzungsvereinbarung festgehalten hat -> private Nutzung untersagt) nicht 
darum, zu überwachen, welche privaten Geschäfte die Schüler verfolgen, sondern 
darum, die Nutzungsvereinbarung durchzusetzen.

>> Insbesondere hat die Schule allemal für die noch nicht volljährigen  
>> Schüler eine Aufsichtspflicht. 
> Dafür gibt es ja angeblich den Webfilter (TimeForKids in Hamburg) - wenn
> auch eine Technische Lösung (in Form von einem Filter) m.E. nach nicht
> einer Aufsichtspflicht genügt, das ist aber eine andere Diskussion.
> 

wie schon von Holger und Helmut bemerkt, ist ja der Webfilter nur ein Versuch, 
die Aufsichtspflichtausübung zu erleichtern und nicht, diese zu ersetzen... wie 
auch.

>> Und sie darf auch nicht in den Wettbewerb  
>> mit gewerblichen Dienstleistern treten (z.B. per "freies Internet für  
>> alle").
> Es wäre sicher interessant herauszufinden wie ein freies WLAN in einer
> Schule in dieser Hinsicht zu betrachten wäre,
Ja, wäre es. (Gesetze siehe weiter oben...)
"Für die private Inanspruchname dienstlicher IuK-Infrastruktur müsste die 
Schule ein entsprechendes Entgelt erheben." (siehe 
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/faq_ds/#15)

> sicherlich finden sich
> heutzutage irgendwelche Preisschildkleber die das aus kapitalistischen
> Gründen untersagen wollen würden. Ist aber auch eine andere Diskussion.
> 
??? was sind Preisschildkleber?

> Lange Rede kurz: Mir war nur der Gedanke gekommen, dass man als
> Netzbetreuer durch anlassloses Logging (und/oder fehlende rechtzeitige
> Löschung der erhobenen Daten) durchaus mit einem Bein im Gefängnis
> stehen könnte.
> 

du musst als Schule sicherstellen, dass die Nutzer vollumfänglich aufgeklärt 
sind. Einfach mal loggen geht nicht. Aber deshalb lässt man sich ja auch eine 
Nutzungsvereinbarung unterschreiben, in der alles geregelt ist.

Grüße, Jesko
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