hallo,

> Am 19.03.2015 um 22:20 schrieb M. Resch:
>> Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung 
>> erhalten hat.
>> Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren.
> 
> Da hätten wir doch schon eine Lösung: ins Büro zitieren, das Dokument
> genüsslich vorlesen (kann man natürlich weglassen) und die Aushändigung
> samt formeller Belehrung protokollieren.

genau. das nennt sich dann dienstanweisung und nicht nutzervereinbarung.
m.e. gehören soche sachen wie nutzungsbedingungen fürs schulnetz sowieso
als dienstanweisung verfasst.
dass dies im allgemeinen als eine "nutzungsvereinbarung mit zustimmender
unterschrift" realisiert wird, ist m.e. lediglich zur vermeidung von
animositäten der lehrer gut, damit sie sich der illusion hingeben
können, eine wahl zu haben.
sowas gäbe es in der privatwirtschaft NIRGENDS. da werden keine "würden
sie sich bitte an unsere regeln halten, bittebitte" vereinbarungen
rausgegeben, sondern verpflichtende regeln und anweisungen. denen hat
der arbeiter folge zu leisten, oder er fliegt. ende.

jonny
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