Hallo, Gregor,

Du meintest am 19.03.15:

> hat
> hier eigentlich schon mal jemand hinterfragt ob bzw. in wie weit die
> kleinere Version der Vorratsdatenspeicherung (also das angeordnete
> _anlasslose_ Logging der Nutzung) in den Schulen überhaupt mit
> unserer Rechtsordnung vereinbar ist?

Natürlich ist sie das!
Schulen sind gegenüber der allermeisten Schülern zur Aufsicht  
verpflichtet, und an jeder Schule sollte jeder Nutzer des pädagogischen  
Netzes (Schüler, Lehrer, Sonstige) in der Nutzungs-Vereinbarung  
unterschrieben haben, dass er weiss, dass die Daten mitgeloggt werden.

Schule ist kein "Internet Service Provider" (solange sie die pur private  
Nutzung untersagt).

Viele Gruesse!
Helmut

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