Am 19.03.2015 um 20:55 schrieb Wolfgang Höfer: > WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht > (als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts > unterschreiben. > Ich finde, dass für diesen Nachweis er zuständig ist - und damit du > das kontrollieren kannst, muss er den Einblick in die Logs genehmigen > - finde ich .....
Hinweis am Rande: Die Nichtexistenz einer Sache ist per Definition nicht beweisbar (ansonsten hätten wir uns in der Geschichte der Menschheit reichlich vorgenommenes Blutvergießen über 'gibt höheres Wesen (oder nicht)' sparen können). Es gibt ohne sinnvollen Grund (= in Vergangenheit aufgetretene Probleme) auch keinerlei (weder rechtlich noch moralisch haltbare) Begründung Vorratsdatenspeicherung in der Schule zu etablieren. Meiner Ansicht nach muss niemand in Regelungen einwilligen welche klein-NSA bei den zu benutzenden Arbeitsgeräten legitimieren sollen. Wenn er diesen Zettel nicht unterschreiben will dann muss er es nicht, falls doch dann wäre ich sehr interessiert zu erfahren mit welcher Begründung er das sollte. > ... man solle ihm zeigen, wo steht, > dass er zu so was verpflichtet sei/werden kann. Wenn jemand einen Zettel unterschrieben haben möchte dann liest man den und falls da etwas steht was nicht passt dann lässt man es - sollte jemand kommen und mich zu etwas (aus meiner Sicht) nötigen wollen hört dieser auch nur die Frage nach der Rechtsgrundlage. Was ist daran auszusetzen? Und eine ernstgemeinte Frage: In einer Nummer größer hatte das Verfassungsgericht und er EUGH dem ja schon den Gnadenschuss gesetzt (auch wenn das von laut schreienden rechten Sicherheitspolitikern geflissentlich ignoriert wird) - hat hier eigentlich schon mal jemand hinterfragt ob bzw. in wie weit die kleinere Version der Vorratsdatenspeicherung (also das angeordnete _anlasslose_ Logging der Nutzung) in den Schulen überhaupt mit unserer Rechtsordnung vereinbar ist? Gregor
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