Hi Steffen,

noch was...:

Er kenne keine Schule mit so was und man solle ihm zeigen, wo steht,
dass er zu so was verpflichtet sei/werden kann. Ein typischer
Querulant, Besserwisser, Gesetzesberufer.

Das hatten wir hier ja auch schon: nur weil das vielleicht tatsächlich nicht irgendwo so konkret steht, heißt es ja nicht, dass es nicht gültig ist! Wie war das Beispiel? Es steht ja auch nirgends, dass ich bei Lidl nicht in's Kühlregal pinkeln darf...

Das Problem wird nur sein, das Du in so einem Fall keinen Jurist findest, der sich auf das Glatteis begibt 7 das Rückgrat hat, hier eine definitive, konkrete Aussage zu treffen.

Viele Grüße,

Jochen Rupp
KKS Esslingen

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