Hallo Steffen,
leider kann ich Dir auch keinen jurisitisch-wasserdichten Rat geben
aber ich stehe voll hinter Dir!
Ein kleiner Argumentationsansatz könnte vielleicht sein:
1. Wenn dieser Kollege personenbezogene Schülerdaten auf einem
Privatgerät verarbeitet, muss er ja auch diesen hier diskutierten
Wisch unterschreiben oder die Verarbeitung ansonsten unterlassen! Will
sagen, hier nutzt ihm sein 43 Jahre alter Beamtenschwur ja auch
nichts! -> Parallele zu Eurer Nutzungsvereinbarung!?
2. Er kann das Arbeiten mit Schulrechnern natürlich auch komplett
unterlassen (wobei er dann u.U. auch seine Dienstpflichten verletzen
würde?), dann müsste er auch die Nutzerordnung nicht unterschreiben.
Das will er ja aber auch nicht!? Bzw kann es nicht, da er ja CAD etc
macht.
Hm, könnte ihn da nicht die Schulleitung von diesem Fach entbinden, da
er ja nicht bereit ist, die entsprechende Vereinbarung zu
unterschreiben? Sicherlich findet man etwas Anderes "Wichtiges", was
er eben stattdessen tun / unterrichten muss: fachfremd unterrichten,
Hof kehren, etc ;-)
Und wenn Du einen guten Tag hast, kannst Du ihn ja mal fragen, auf
welchem Selbstfindungstripp er in seinem Sabattjahr war und was er
sich dabei so eingepfiffen hat. ;-)
Drück' Di die Daumen, dass Ihr das geregelt bekommt!
Viele Grüße,
Jochen
Jochen Rupp
KKS Esslingen
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