Hallo, Wolfgang, Du meintest am 19.03.15:
> mir ist zwar nicht klar, was an dem Satz > Die schriftliche Anerkennung der Nutzungsordnung > durch die Lehrkräfte ist Voraussetzung für die Nut > zung der EDV-Einrichtung und des Internets zu > privaten Zwecken > nicht eindeutig ist (S.318 unten) - aber sei's drum. Irgendwer hat > immer eine andere Meinung. Das betrifft "private Zwecke". Da wird nichts über schulische oder unterrichtliche Zwecke gesagt. Viele Gruesse! Helmut _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
