Hallo, Wolfgang,

Du meintest am 19.03.15:

> mir ist zwar nicht klar, was an dem Satz

> Die schriftliche Anerkennung der Nutzungsordnung
> durch die Lehrkräfte ist Voraussetzung für die Nut
> zung der EDV-Einrichtung und des Internets zu
> privaten Zwecken

> nicht eindeutig ist (S.318 unten) - aber sei's drum. Irgendwer hat
> immer eine andere Meinung.

Das betrifft "private Zwecke". Da wird nichts über schulische oder  
unterrichtliche Zwecke gesagt.

Viele Gruesse!
Helmut

_______________________________________________
linuxmuster-user mailing list
[email protected]
https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user

Antwort per Email an