Moin.

ich möchte noch hinzufügen, dass die Verwendung eines reinen Fantasienamens für das Unternehmen m.E. nur zulässig ist wenn man im Handelsregister eingetragen ist. Wie Du jetzt im Internet auftrittst, riskierst Du soweit ich beurteilen kann eine kostenpflichte Abmahnung.

Gruß

Jurriaan

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