Das ist leider vollkommen verkehrt!

Du kannst Dir jeden X-beliebigen Namen ausdenken, solange Du nicht gegen
eine bestehendes Markenrecht verstösst, bzw. der Name einem konkurrierenden
Markeninhaber nicht zu ähnlich ist.

Wegen Software-Verkauf muß sich kein Mensch ins Handelsregister eintragen
lassen. Auch ein Gewerbeschein ist dafür nicht nötig.

andy


at 15.05.2007 17:16 Uhr, Jurriaan Schulman wrote:

> Moin.
> 
> ich möchte noch hinzufügen, dass die Verwendung eines reinen
> Fantasienamens für das Unternehmen m.E. nur zulässig ist wenn man im
> Handelsregister eingetragen ist. Wie Du jetzt im Internet auftrittst,
> riskierst Du soweit ich beurteilen kann eine kostenpflichte Abmahnung.
> 
> Gruß
> 
> Jurriaan



Antwort per Email an