Das ist leider vollkommen verkehrt! Du kannst Dir jeden X-beliebigen Namen ausdenken, solange Du nicht gegen eine bestehendes Markenrecht verstösst, bzw. der Name einem konkurrierenden Markeninhaber nicht zu ähnlich ist.
Wegen Software-Verkauf muß sich kein Mensch ins Handelsregister eintragen lassen. Auch ein Gewerbeschein ist dafür nicht nötig. andy at 15.05.2007 17:16 Uhr, Jurriaan Schulman wrote: > Moin. > > ich möchte noch hinzufügen, dass die Verwendung eines reinen > Fantasienamens für das Unternehmen m.E. nur zulässig ist wenn man im > Handelsregister eingetragen ist. Wie Du jetzt im Internet auftrittst, > riskierst Du soweit ich beurteilen kann eine kostenpflichte Abmahnung. > > Gruß > > Jurriaan
