Hallo Andy,
Am 15.05.2007 um 18:45 schrieb Andy Fuchs:
die Bezeichung 'Mustersoft' ist auch bei einem Einzelunternehmer
keineswegs
ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung. Aus dem Schriftverkehr muss
lediglich
die Rechtsform, und die Inhaberschaft erkenntlich gemacht werden.
Wenn Du
den Beitrag aufmerksam liest, wirst Du feststellen, dass das auch
so korrekt
dort steht. (1., 2. + 4.)
bevor wir hier weiter diskutieren. Hast Du irgendeinen schriftlichen
Beleg für Deine Aussagen, oder handelt es sich hier um Deine ganz
persönliche Interpretation der deutschen Gesetze?
Gruß
Jurriaan