Hallo Andy,

Am 15.05.2007 um 18:45 schrieb Andy Fuchs:


die Bezeichung 'Mustersoft' ist auch bei einem Einzelunternehmer keineswegs ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung. Aus dem Schriftverkehr muss lediglich die Rechtsform, und die Inhaberschaft erkenntlich gemacht werden. Wenn Du den Beitrag aufmerksam liest, wirst Du feststellen, dass das auch so korrekt
dort steht. (1., 2. +  4.)

bevor wir hier weiter diskutieren. Hast Du irgendeinen schriftlichen Beleg für Deine Aussagen, oder handelt es sich hier um Deine ganz persönliche Interpretation der deutschen Gesetze?

Gruß

Jurriaan

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