Hi Andy,

was ist daran vollkommen verkehrt? Wenn man als Einzelunternehmen auftritt müssen Vor- und Nachnamen im Namen des Unternehmens voll ausgeschrieben vorkommen, eventuell mit Fantasie-Zusatz. Ein reiner Fantasiename ist in Deutschland nur zulässig, wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, und dann mit Zusatz wie e.K., GmbH usw. Also "Max Mustermann Softwareberatung" ist zulässig, der reine Auftritt unter Mustersoft wäre ein Verstoß gegen § 15b GewO

Es gibt viele Diskussion im Internet hierzu. Google mal nach Fantasiename + Einzelunternehmen oder Gewerbe.

z.B. unter http://www.frag-rechtstipps.de/Fantasiename-f%FCr- Einzelunternehmen__f11742.html

Also, es ist richtig, dass man sich nicht ins Handelsregister eintragen muß, nur darf man dann nicht unter einem reinen Fantasienamen auftreten, weil der Gesetzgeber meint, dass man dann größer erscheint als mann ist.

Ich bin kein Rechtsanwalt, also das hier ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Wenn Du meinst, dass das alles nicht stimmt, bitte ich um einen Link der das bestätigt.

Gruß

Jurriaan


Am 15.05.2007 um 17:31 schrieb Andy Fuchs:

Das ist leider vollkommen verkehrt!

Du kannst Dir jeden X-beliebigen Namen ausdenken, solange Du nicht gegen eine bestehendes Markenrecht verstösst, bzw. der Name einem konkurrierenden
Markeninhaber nicht zu ähnlich ist.

Wegen Software-Verkauf muß sich kein Mensch ins Handelsregister eintragen
lassen. Auch ein Gewerbeschein ist dafür nicht nötig.

andy


at 15.05.2007 17:16 Uhr, Jurriaan Schulman wrote:

Moin.

ich möchte noch hinzufügen, dass die Verwendung eines reinen
Fantasienamens für das Unternehmen m.E. nur zulässig ist wenn man im
Handelsregister eingetragen ist. Wie Du jetzt im Internet auftrittst,
riskierst Du soweit ich beurteilen kann eine kostenpflichte Abmahnung.

Gruß

Jurriaan




Antwort per Email an