Hi Andy,
was ist daran vollkommen verkehrt? Wenn man als Einzelunternehmen
auftritt müssen Vor- und Nachnamen im Namen des Unternehmens voll
ausgeschrieben vorkommen, eventuell mit Fantasie-Zusatz. Ein reiner
Fantasiename ist in Deutschland nur zulässig, wenn das Unternehmen im
Handelsregister eingetragen ist, und dann mit Zusatz wie e.K., GmbH
usw. Also "Max Mustermann Softwareberatung" ist zulässig, der reine
Auftritt unter Mustersoft wäre ein Verstoß gegen § 15b GewO
Es gibt viele Diskussion im Internet hierzu. Google mal nach
Fantasiename + Einzelunternehmen oder Gewerbe.
z.B. unter http://www.frag-rechtstipps.de/Fantasiename-f%FCr-
Einzelunternehmen__f11742.html
Also, es ist richtig, dass man sich nicht ins Handelsregister
eintragen muß, nur darf man dann nicht unter einem reinen
Fantasienamen auftreten, weil der Gesetzgeber meint, dass man dann
größer erscheint als mann ist.
Ich bin kein Rechtsanwalt, also das hier ist nicht als Rechtsberatung
zu verstehen.
Wenn Du meinst, dass das alles nicht stimmt, bitte ich um einen Link
der das bestätigt.
Gruß
Jurriaan
Am 15.05.2007 um 17:31 schrieb Andy Fuchs:
Das ist leider vollkommen verkehrt!
Du kannst Dir jeden X-beliebigen Namen ausdenken, solange Du nicht
gegen
eine bestehendes Markenrecht verstösst, bzw. der Name einem
konkurrierenden
Markeninhaber nicht zu ähnlich ist.
Wegen Software-Verkauf muß sich kein Mensch ins Handelsregister
eintragen
lassen. Auch ein Gewerbeschein ist dafür nicht nötig.
andy
at 15.05.2007 17:16 Uhr, Jurriaan Schulman wrote:
Moin.
ich möchte noch hinzufügen, dass die Verwendung eines reinen
Fantasienamens für das Unternehmen m.E. nur zulässig ist wenn man im
Handelsregister eingetragen ist. Wie Du jetzt im Internet auftrittst,
riskierst Du soweit ich beurteilen kann eine kostenpflichte
Abmahnung.
Gruß
Jurriaan