Hi Jurriaan,

ich mache das seit 1988 mit dem Segen sämtlicher Gewerbe-, Finanzämter, IHKs
und Steueranwälte Deutschlands. Es wurde auch vom Gewerbeamt Göttingen und
der IHK München bei einer Überprüfung nicht beanstandet. Das ist mir
schriftlich genug  :-)

andy

at 15.05.2007 19:01 Uhr, Jurriaan Schulman wrote:

> bevor wir hier weiter diskutieren. Hast Du irgendeinen schriftlichen
> Beleg für Deine Aussagen, oder handelt es sich hier um Deine ganz
> persönliche Interpretation der deutschen Gesetze?



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