Hi Jurriaan, ich mache das seit 1988 mit dem Segen sämtlicher Gewerbe-, Finanzämter, IHKs und Steueranwälte Deutschlands. Es wurde auch vom Gewerbeamt Göttingen und der IHK München bei einer Überprüfung nicht beanstandet. Das ist mir schriftlich genug :-)
andy at 15.05.2007 19:01 Uhr, Jurriaan Schulman wrote: > bevor wir hier weiter diskutieren. Hast Du irgendeinen schriftlichen > Beleg für Deine Aussagen, oder handelt es sich hier um Deine ganz > persönliche Interpretation der deutschen Gesetze?
