Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetVie w-Gesetz - darüberhinaus....

2010-07-10 Diskussionsfäden Jan Tappenbeck

Hi!

mein Beitrag betrifft zwar nicht direkt den Gesetzentwurf - aber in der 
letzten Zeit habe ich oft den Eindruck bekommen das OSM, aus Sicht der 
Bevölkerung, etwas StreetView-ähnliches macht und deshalb kritisch 
gesehen wird.


Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang nochmal irgendwie Info 
streuen was OSM von Google distanziert.


Gruß Jan :-)


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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetVie w-Gesetz

2010-07-10 Diskussionsfäden Norbert Kück

Hallo,

am 09.07.2010 23:02 schrieb Tobias Knerr:

[...] Momentan betrifft uns dieses Gesetz wohl noch nicht.

Richtig, es betrifft uns nicht.


Das Gesetz dürfte es aber auch für die Zukunft unmöglich machen, den
Street-View-Daten von Google eine freie, nach dem Wiki-Prinzip
gesammelte Alternative gegenüberzustellen: Abgesehen vom nötigen
Verwaltungsapparat für die Einsprüche wäre es unmöglich, bei einer
nicht zentral organisierten Datensammlung eine vorherige Bekanntgabe
nach Vorgabe des Gesetzes durchzuführen. Damit hätten Konzerne wie
Google einen gesetzlich garantierten Vorsprung gegenüber der
OpenData-Community.

Das liest sich wie: Wir sind doch die Guten - wie kann man uns in
unserem positiven Tun so behindern wollen?!

Mir als Bürger ist es völlig egal, wer meine personenbezogenen Daten
sammelt und verbreitet - ich will das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung in jedem Fall durchsetzen können. Und daher überlege
ich andererseits auch genau, welche Daten ich erfasse.

Wenn man tatsächlich ein StreetView-Surrogat schaffen will, sollte man
es datentechnisch und organisatorisch sauber von OSM trennen. Man würde
übrigens bald erkennen, dass der technische Aufwand enorm ist und die
Community aufgrund ihrer inhomogenen Ausstattung nichts anderes
hervorbringen kann als StreetView-Muckefuck.

Die Gesetzesänderung würde - wenn sie denn so käme - das geringere
Hindernis sein. Hier sind entscheidende Neuerung die Klarstellungen
(ableiten hätte man das ohnehin können), dass die Bilderfassung von
Straßenansichten datenschutzrelevant sein kann und blickschützende
Vorrichtungen die Inanspruchnahme der Rechtsgrundlage allgemeine
Zugänglichkeit verhindern. Letzteres trifft bei Google aufgrund der
extremen Kameraposition auf die Zwölf - Google überwindet damit
systematisch blickdichte Zäune etc. und fotografiert so Dinge, die bei
normaler Augenhöhe dem Betrachter verborgen sind. Die neue Pflicht zur
öffentlichen Mitteilung ist für eine dem Community-Prinzip folgende
Organisation schlicht nicht erfüllbar: Großflächig ist die Erfassung
(bei Erfolg) nur im Ergebnis - da wäre eine Foundation gefragt. Die kann
aber eine Erfassung nicht planen (also Aufträge an die Mapper erteilen)
und es ist ihr daher nicht bekannt, wann wo Mapper unterwegs sein
werden, die man öffentlich ankündigen könnte. Kein Gesetz zwingt zu
Handlungen, die tatsächlich nicht zu leisten sind. (Hinzu kommt, dass
diese Foundation möglicherweise ihren Sitz im EU-Ausland und keine
Niederlassung im Inland hat; dann gilt nicht dieses Gesetz, sondern das
Datenschutzrecht im Sitz-Land.)
Der einzelne Mapper macht keine großflächige Erfassung im Sinne des
Gesetzes (siehe Entwurfs-Begründung).

Wenn sie denn so käme schrieb ich einerseits aus der allgemeinen
Beobachtung, welche Wandlungen manch ein Text während der Gesetzgebung
erfährt (sieht man schon hier im Vergleich der Entwürfe Hamburgs und
schließlich des Bundesrats), und andererseits aufgrund der Haken und
Ösen im Entwurf. Meine Schätzung: Das bleibt so nicht.

Ganz klar: Das Gesetz in der BR-Beschlussfassung regelt nicht das
georeferenzierte Fotografieren und Filmen allgemein, sondern greift nur,
wenn dies 1.) großflächig UND 2.) zum Zweck des Bereithaltens im
Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann
erfolgt. Die großflächige Erfassung mit Bereithaltung für eine
geschlossene Benutzergruppe bzw. die nicht-großflächige Erfassung zur
allgemeinen Veröffentlichung im Internet sind nicht betroffen. Die erste
Variante werden die Datenkraken sofort ausnutzen: Immobiolienansichten
nur für Mitglieder gegen Cash.

Dass die Leute inzwischen so sensibilisiert sind, dass sie auch
friedliche OSMapper kritisch beäugen und befragen, lässt mich
innerlich jubeln. Ich nutze diese Ansprachen gerne für Informationen
über OSM. Die Flyer der Geofabrik sind da übrigens SEHR hilfreich und
werden gerne angenommen (ich muss auch gerade wieder welche erbitten).
Das Open sollte auch im Sinne von Offenheit gegenüber den Anwohnern
verstanden werden.

Gruß
nk



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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetVie w-Gesetz

2010-07-10 Diskussionsfäden Thomas Reincke

Am 10.07.2010 10:36, schrieb Norbert Kück:

Ganz klar: Das Gesetz in der BR-Beschlussfassung regelt nicht das
georeferenzierte Fotografieren und Filmen allgemein, sondern greift nur,
wenn dies 1.) großflächig UND 2.) zum Zweck des Bereithaltens im
Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann
erfolgt. Die großflächige Erfassung mit Bereithaltung für eine


Wenn großflächig genauso definiert wird wie das Bereitstellen von 
Musik in geschäftlichem Ausmaß she ich schwarz.


Und zum Abruf durch jedermann wird das Bild durch fast jede 
Bereitstellung im Internet bereitgestellt. Und wenn es nur die Homepage 
des Kaninchenzüchtervereins Hinterpusemuckel ist.



Dass die Leute inzwischen so sensibilisiert sind, dass sie auch
friedliche OSMapper kritisch beäugen und befragen, lässt mich


Sind sie auch gegen ELENA, Swift, Steuernummer, Gewalttäterdatei, 
E-Perso etc. hinreichend sensibilisiert?


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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetVie w-Gesetz

2010-07-10 Diskussionsfäden Tobias Knerr
Am 10.07.2010 10:36, schrieb Norbert Kück:

 am 09.07.2010 23:02 schrieb Tobias Knerr:
 Das Gesetz dürfte es aber auch für die Zukunft unmöglich machen, den
 Street-View-Daten von Google eine freie, nach dem Wiki-Prinzip
 gesammelte Alternative gegenüberzustellen: Abgesehen vom nötigen
 Verwaltungsapparat für die Einsprüche wäre es unmöglich, bei einer
 nicht zentral organisierten Datensammlung eine vorherige Bekanntgabe
 nach Vorgabe des Gesetzes durchzuführen. Damit hätten Konzerne wie
 Google einen gesetzlich garantierten Vorsprung gegenüber der
 OpenData-Community.

 Das liest sich wie: Wir sind doch die Guten - wie kann man uns in
 unserem positiven Tun so behindern wollen?!

Ich weise lediglich darauf hin, dass die Hürden, die das Gesetz
aufstellt, für dezentral organisierte Gruppierungen wohl sehr viel
schwerer zu überwinden sind als für Google.

Auch ein Befürworter einer Gesetzesänderung zur Einschränkung von Street
View sollte sich überlegen, ob dieser Nebeneffekt gewünscht ist.
Dass es ein Nebeneffekt ist, schließe ich daraus, dass in der
anlassgebenden Debatte stets nur Googles Dienste thematisiert wurden.

 Wenn man tatsächlich ein StreetView-Surrogat schaffen will, sollte man
 es datentechnisch und organisatorisch sauber von OSM trennen.

In meinem Beitrag habe ich nie OpenStreetMap erwähnt, sondern nur die
OpenData-Community. Das meine ich auch so.

Trotzdem denke ich, dass es manchen OSM-Fan vielleicht interessiert, ob
man wenigstens im Prinzip eine Alternative zum Angebot auf
maps.google.com mit freien, kollaborativ gesammelten Daten aufbauen könnte.

Auch mit anderen freien Projekten, etwa einem Stadtwiki mit bebilderten
Artikeln zu den Straßen einer Stadt, würde ich eine gewisse Sympathie in
der OSM-Community erwarten. Wäre so etwas von dem Gesetz betroffen? Ich
finde nicht, dass man die Frage eindeutig mit nein beantworten kann.

 Die neue Pflicht zur
 öffentlichen Mitteilung ist für eine dem Community-Prinzip folgende
 Organisation schlicht nicht erfüllbar: [...]  Kein Gesetz zwingt zu
 Handlungen, die tatsächlich nicht zu leisten sind.

Ich habe nicht die notwendige Organisationsstruktur, um bestimmte
Datenschutzauflagen zu erfüllen. Folgt daraus, dass ich diese Auflagen
einfach ignorieren darf, oder muss ich nicht doch eher die entsprechende
Datenerfassung unterlassen?

 Die großflächige Erfassung mit Bereithaltung für eine
 geschlossene Benutzergruppe bzw. die nicht-großflächige Erfassung zur
 allgemeinen Veröffentlichung im Internet sind nicht betroffen. 

Wobei auch eine systematische und georeferenzierte Erfassung und
Veröffentlichung für interne Zwecke von OSM betroffen sein könnte, wenn
dort jeder mit einem OSM-Account Zugang hätte. Schließlich erhält den
Account ja jeder ohne weitere Bedingungen.

Oder kann Google das Gesetz umgehen, wenn nur ein Google-Account zum
Anschauen von StreetView uncut berechtigt?

Dass durchaus Interesse daran besteht, die eigenen Mapping-Fotos anderen
zugänglich zu machen, könnte man aus der (J)OSM  Flickr-Diskussion
unlängst schließen.

Tobias Knerr

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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetVie w-Gesetz

2010-07-10 Diskussionsfäden Norbert Kück

Hallo,

am 10.07.2010 13:03 schrieb Thomas Reincke:

Wenn großflächig genauso definiert wird wie das Bereitstellen von 
Musik in geschäftlichem Ausmaß she ich schwarz.
Da ist hier eher das Kriterium geschäftsmäßig entsprechend. Zur 
Großräumigkeit zeigt die Begründung ja schon die Richtung ([1] S. 17, 
18). Begriffe, die ggf. im Einzelfall durch Gerichte ausgelegt werden, 
stehen in jedem Gesetz. Wäre eine Zahl richtiger - Grenzwert um 1 m² 
überschritten und es fällt der Hammer?


Und zum Abruf durch jedermann wird das Bild durch fast jede 
Bereitstellung im Internet bereitgestellt. Und wenn es nur die Homepage 
des Kaninchenzüchtervereins Hinterpusemuckel ist.
Ja, aber das allein genügt nicht. Erst wenn der Verein die Straßenzüge 
samt Gebäuden von ganz Hinterposemuckel und umzu georeferenziert 
abfotografiert und die Bilder georeferenziert ins Internet stellt, 
greift die Reglung.


Sind sie auch gegen ELENA, Swift, Steuernummer, Gewalttäterdatei, 
E-Perso etc. hinreichend sensibilisiert?
Kann ich nur für die Kreise beantworten, in denen ich mich bewege: 
Sensibilisiert ja, hinreichend eher nicht. Ich habe das Wort hinreichend 
auch nicht verwendet, sondern meine Freude über die bisherigen kleinen 
Schritte zum Ausdruck gebracht. Erinnert sich noch jemand an die 
Volkszählung? So ein Widerstand kann sich wiederholen. Es ist eine Frage 
der persönlichen Betroffenheit - Swift z.B. ist zu abstrakt, wenn man 
keine außereuropäischen Überweisungen tätigt. Da ist das eigene Haus 
samt Garten im Internet schon etwas konkreter.


Gruß
nk

[1] 
http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_1759312/SharedDocs/Drucksachen/2010/0201-300/259-1-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/259-1-10.pdf


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Re: [Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetVie w-Gesetz

2010-07-10 Diskussionsfäden Norbert Kück

Hallo,

am 10.07.2010 13:22 schrieb Tobias Knerr:
  Ich weise lediglich darauf hin, dass die Hürden, die das Gesetz

aufstellt, für dezentral organisierte Gruppierungen wohl sehr viel
schwerer zu überwinden sind als für Google.
Ja, SOWEIT die Regeln denn tatsächlich für (nicht dezentral sondern:) 
unorganisierte Gruppierungen = Einzeltäter greifen können. Wer einen 
ganzen Stadtteil (siehe Begründung in [1] S. 17, 18) erfasst


Auch ein Befürworter einer Gesetzesänderung zur Einschränkung von Street
View sollte sich überlegen, ob dieser Nebeneffekt gewünscht ist.
Ich befürworte eine angemessene Einschränkung des Sammelns 
personenbezogener Daten. Wer sammelt, ist für mich zweitrangig. Es gibt 
nicht das böse Google-Monster und die durchweg engelhafte Community 
nebst deren durchweg engelhaften Daten-Verwendern.



Trotzdem denke ich, dass es manchen OSM-Fan vielleicht interessiert, ob
man wenigstens im Prinzip eine Alternative zum Angebot auf
maps.google.com mit freien, kollaborativ gesammelten Daten aufbauen könnte.

Auch mit anderen freien Projekten, etwa einem Stadtwiki mit bebilderten
Artikeln zu den Straßen einer Stadt, würde ich eine gewisse Sympathie in
der OSM-Community erwarten. Wäre so etwas von dem Gesetz betroffen? Ich
finde nicht, dass man die Frage eindeutig mit nein beantworten kann.
Wenn ein Stadtwiki komplette Stadtteile georeferenziert abfotografiert 
unterfällt es der Regelung. Einzelne Bilder zur Illustration der Artikel 
sind davon nicht betroffen. Es ist allerdings daran zu erinnern, dass 
schon jetzt nicht alles fotografiert und veröffentlicht werden darf. So 
hat der hiesige Landesdatenschutzbeauftragte problemlos die 
nachträgliche Verpixelung eines digitalen Stadtrundganges erwirkt.



Ich habe nicht die notwendige Organisationsstruktur, um bestimmte
Datenschutzauflagen zu erfüllen. Folgt daraus, dass ich diese Auflagen
einfach ignorieren darf, oder muss ich nicht doch eher die entsprechende
Datenerfassung unterlassen?
Es geht nicht um die Organisationsstruktur (die man möglicherweise 
schuldhaft zu schaffen unterlassen hat), sondern um die tatsächliche 
Gewalt über die Erfassung. Wer kann festlegen, welche Gebiete wann zu 
erfassen sind (rechtzeitig im Voraus, da eine bis vier Wochen vorher die 
öffentliche Ankündigung erfolgen muss)? Bei einem offenen System laufen 
die Mapper los, erfassen und laden hoch, wie es ihnen in den Kram passt 
- und nicht nach Dienstplan.



Wobei auch eine systematische und georeferenzierte Erfassung und
Veröffentlichung für interne Zwecke von OSM betroffen sein könnte, wenn
dort jeder mit einem OSM-Account Zugang hätte. Schließlich erhält den
Account ja jeder ohne weitere Bedingungen.
Der Begriff systematisch ist in der Beschlussfassung (siehe [1]) nicht 
mehr enthalten. Das Kriterium heißt nun Großräumigkeit.



Oder kann Google das Gesetz umgehen, wenn nur ein Google-Account zum
Anschauen von StreetView uncut berechtigt?
Kann man so lesen. Und darum schrieb ich von der geschlossenen 
Benutzergruppe - noch besser mit Gebühr. Das ist dann nicht mehr 
jedermann. Allerdings sagt die Begründung auch, dass beispielsweise das 
Bereitstellen solcher Informationen von ausgesuchten Standorten zum 
Zweck, Dritten die Möglichkeit für Marketing (z.B. für Wärmedämmung, 
Solaranlagen) zu schaffen, durch diese Regelung keine Rechtsgrundlage 
gegeben wird.



Dass durchaus Interesse daran besteht, die eigenen Mapping-Fotos anderen
zugänglich zu machen, könnte man aus der (J)OSM  Flickr-Diskussion
unlängst schließen.
Greift da das Kriterium Großräumigkeit? Geht es um personenbezogene oder 
personenbeziehbare Daten? Und was ist dabei der Zweck - Erfassung 
georeferenzierter Daten zum Zweck der Bereitstellung der Bilder im 
Internet, oder Bilder als Nebenprodukt der Erfassung der Geodaten, die 
als solche in OSM einfließen.


Nicht jedes georeferenzierte Foto ist angesprochen!

Tipp: Wenn verhindert werden soll, dass wunderbare Community-Projekte 
durch überzogene Datenschutzregeln verhindert werden, spricht man 
möglichst viele Bundestagsabgeordnete an und reicht außerdem eine 
(Online-)Petition ein. Und dann verklickert man denen, warum dieselben 
Daten unter Datenschutzaspekt bei Google schlecht untergebracht sind und 
bei Community-Projekten (die niemand richtig steuern kann) ganz prima. 
Oder man überzeugt sie, dass Google eigentlich ganz lieb ist. SCNR


Bisher ist noch jedes Gesetz und jede Verordnung mit Eingriffsregelung, 
die ich im im Werden erlebt habe, von den Reglementierten als 
ungerechtfertigte Bedrohung des persönlichen Mikrokosmos empfunden worden.


Gruß
nk

[1] 
http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_1759312/SharedDocs/Drucksachen/2010/0201-300/259-1-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/259-1-10.pdf


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[Talk-de] Bundesratsinitiative für StreetVie w-Gesetz

2010-07-09 Diskussionsfäden Tobias Knerr
Hallo,

wie den einschlägigen Online-Medien zu entnehmen ist[1][2], gibt es
einen Vorstoß des Bundesrats für ein Gesetz, das die aktuelle
StreetView-Debatte aufgreift.

Der Gesetzesentwurf[3] betrifft die systematische und georeferenzierte
digitale fotografische oder filmische Abbildung von Straßenansichten zur
Bereitstellung im Internet.

Gegenüber der verantwortlichen Stelle sollen Gebäudeeigentümer, Mieter
und abgebildete Personen eine Unkenntlichmachung beantragen dürfen.
Außerdem hat die Stelle die Pflicht, einen Monat vor der beabsichtigten
Datenerhebung die nach § 38 zuständige Aufsichtsbehörde über das
Vorhaben zu unterrichten und die Öffentlichkeit über Aufnahmeorte,
Aufnahmezeitpunkt und das Widerspruchsrecht nach §
28 Absatz 4a durch Anzeige in örtlichen Tageszeitungen sowie im Internet
zu informieren.

Momentan betrifft uns dieses Gesetz wohl noch nicht. Das Gesetz dürfte
es aber auch für die Zukunft unmöglich machen, den Street-View-Daten von
Google eine freie, nach dem Wiki-Prinzip gesammelte Alternative
gegenüberzustellen: Abgesehen vom nötigen Verwaltungsapparat für die
Einsprüche wäre es unmöglich, bei einer nicht zentral organisierten
Datensammlung eine vorherige Bekanntgabe nach Vorgabe des Gesetzes
durchzuführen. Damit hätten Konzerne wie Google einen gesetzlich
garantierten Vorsprung gegenüber der OpenData-Community.

Seht ihr das ähnlich?


Tobias Knerr


[1]
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-Mehr-Datenschutz-bei-Google-Street-View-1035371.html

[2] http://www.golem.de/1007/76360.html

[3]
http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_1759312/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2010/0201-300/0259-10.html

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