Am 10.07.2010 10:36, schrieb Norbert Kück:
>
> am 09.07.2010 23:02 schrieb Tobias Knerr:
>> Das Gesetz dürfte es aber auch für die Zukunft unmöglich machen, den
>> Street-View-Daten von Google eine freie, nach dem Wiki-Prinzip
>> gesammelte Alternative gegenüberzustellen: Abgesehen vom nötigen
>> Verwaltungsapparat für die Einsprüche wäre es unmöglich, bei einer
>> nicht zentral organisierten Datensammlung eine vorherige Bekanntgabe
>> nach Vorgabe des Gesetzes durchzuführen. Damit hätten Konzerne wie
>> Google einen gesetzlich garantierten Vorsprung gegenüber der
>> OpenData-Community.
>
> Das liest sich wie: "Wir sind doch die Guten - wie kann man uns in
> unserem positiven Tun so behindern wollen?!"

Ich weise lediglich darauf hin, dass die Hürden, die das Gesetz
aufstellt, für dezentral organisierte Gruppierungen wohl sehr viel
schwerer zu überwinden sind als für Google.

Auch ein Befürworter einer Gesetzesänderung zur Einschränkung von Street
View sollte sich überlegen, ob dieser Nebeneffekt gewünscht ist.
Dass es ein Nebeneffekt ist, schließe ich daraus, dass in der
anlassgebenden Debatte stets nur Googles Dienste thematisiert wurden.

> Wenn man tatsächlich ein StreetView-Surrogat schaffen will, sollte man
> es datentechnisch und organisatorisch sauber von OSM trennen.

In meinem Beitrag habe ich nie "OpenStreetMap" erwähnt, sondern nur die
"OpenData-Community". Das meine ich auch so.

Trotzdem denke ich, dass es manchen OSM-Fan vielleicht interessiert, ob
man wenigstens im Prinzip eine Alternative zum Angebot auf
maps.google.com mit freien, kollaborativ gesammelten Daten aufbauen könnte.

Auch mit anderen freien Projekten, etwa einem Stadtwiki mit bebilderten
Artikeln zu den Straßen einer Stadt, würde ich eine gewisse Sympathie in
der OSM-Community erwarten. Wäre so etwas von dem Gesetz betroffen? Ich
finde nicht, dass man die Frage eindeutig mit nein beantworten kann.

> Die neue Pflicht zur
> öffentlichen Mitteilung ist für eine dem Community-Prinzip folgende
> Organisation schlicht nicht erfüllbar: [...]  Kein Gesetz zwingt zu
> Handlungen, die tatsächlich nicht zu leisten sind.

Ich habe nicht die notwendige Organisationsstruktur, um bestimmte
Datenschutzauflagen zu erfüllen. Folgt daraus, dass ich diese Auflagen
einfach ignorieren darf, oder muss ich nicht doch eher die entsprechende
Datenerfassung unterlassen?

> Die großflächige Erfassung mit Bereithaltung für eine
> geschlossene Benutzergruppe bzw. die nicht-großflächige Erfassung zur
> allgemeinen Veröffentlichung im Internet sind nicht betroffen. 

Wobei auch eine "systematische und georeferenzierte" Erfassung und
Veröffentlichung für interne Zwecke von OSM betroffen sein könnte, wenn
dort jeder mit einem OSM-Account Zugang hätte. Schließlich erhält den
Account ja jeder ohne weitere Bedingungen.

Oder kann Google das Gesetz umgehen, wenn nur ein Google-Account zum
Anschauen von "StreetView uncut" berechtigt?

Dass durchaus Interesse daran besteht, die eigenen Mapping-Fotos anderen
zugänglich zu machen, könnte man aus der "(J)OSM & Flickr"-Diskussion
unlängst schließen.

Tobias Knerr

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