Am 10.07.2010 10:36, schrieb Norbert Kück:
Ganz klar: Das Gesetz in der BR-Beschlussfassung regelt nicht das
georeferenzierte Fotografieren und Filmen allgemein, sondern greift nur,
wenn dies 1.) großflächig UND 2.) zum Zweck des Bereithaltens im
Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann
erfolgt. Die großflächige Erfassung mit Bereithaltung für eine

Wenn "großflächig" genauso definiert wird wie das Bereitstellen von Musik "in geschäftlichem Ausmaß" she ich schwarz.

Und zum Abruf durch jedermann wird das Bild durch fast jede Bereitstellung im Internet bereitgestellt. Und wenn es nur die Homepage des Kaninchenzüchtervereins Hinterpusemuckel ist.

Dass die Leute inzwischen so sensibilisiert sind, dass sie auch
"friedliche" OSMapper kritisch beäugen und befragen, lässt mich

Sind sie auch gegen ELENA, Swift, Steuernummer, Gewalttäterdatei, E-Perso etc. hinreichend sensibilisiert?

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