Hallo,

am 10.07.2010 13:22 schrieb Tobias Knerr:
 > Ich weise lediglich darauf hin, dass die Hürden, die das Gesetz
aufstellt, für dezentral organisierte Gruppierungen wohl sehr viel
schwerer zu überwinden sind als für Google.
Ja, SOWEIT die Regeln denn tatsächlich für (nicht dezentral sondern:) unorganisierte Gruppierungen = Einzeltäter greifen können. Wer einen ganzen Stadtteil (siehe Begründung in [1] S. 17, 18) erfasst

Auch ein Befürworter einer Gesetzesänderung zur Einschränkung von Street
View sollte sich überlegen, ob dieser Nebeneffekt gewünscht ist.
Ich befürworte eine angemessene Einschränkung des Sammelns personenbezogener Daten. Wer sammelt, ist für mich zweitrangig. Es gibt nicht das böse Google-Monster und die durchweg engelhafte Community nebst deren durchweg engelhaften Daten-Verwendern.

Trotzdem denke ich, dass es manchen OSM-Fan vielleicht interessiert, ob
man wenigstens im Prinzip eine Alternative zum Angebot auf
maps.google.com mit freien, kollaborativ gesammelten Daten aufbauen könnte.

Auch mit anderen freien Projekten, etwa einem Stadtwiki mit bebilderten
Artikeln zu den Straßen einer Stadt, würde ich eine gewisse Sympathie in
der OSM-Community erwarten. Wäre so etwas von dem Gesetz betroffen? Ich
finde nicht, dass man die Frage eindeutig mit nein beantworten kann.
Wenn ein Stadtwiki komplette Stadtteile georeferenziert abfotografiert unterfällt es der Regelung. Einzelne Bilder zur Illustration der Artikel sind davon nicht betroffen. Es ist allerdings daran zu erinnern, dass schon jetzt nicht alles fotografiert und veröffentlicht werden darf. So hat der hiesige Landesdatenschutzbeauftragte problemlos die nachträgliche Verpixelung eines digitalen Stadtrundganges erwirkt.

Ich habe nicht die notwendige Organisationsstruktur, um bestimmte
Datenschutzauflagen zu erfüllen. Folgt daraus, dass ich diese Auflagen
einfach ignorieren darf, oder muss ich nicht doch eher die entsprechende
Datenerfassung unterlassen?
Es geht nicht um die Organisationsstruktur (die man möglicherweise schuldhaft zu schaffen unterlassen hat), sondern um die tatsächliche Gewalt über die Erfassung. Wer kann festlegen, welche Gebiete wann zu erfassen sind (rechtzeitig im Voraus, da eine bis vier Wochen vorher die öffentliche Ankündigung erfolgen muss)? Bei einem offenen System laufen die Mapper los, erfassen und laden hoch, wie es ihnen in den Kram passt - und nicht nach Dienstplan.

Wobei auch eine "systematische und georeferenzierte" Erfassung und
Veröffentlichung für interne Zwecke von OSM betroffen sein könnte, wenn
dort jeder mit einem OSM-Account Zugang hätte. Schließlich erhält den
Account ja jeder ohne weitere Bedingungen.
Der Begriff "systematisch" ist in der Beschlussfassung (siehe [1]) nicht mehr enthalten. Das Kriterium heißt nun Großräumigkeit.

Oder kann Google das Gesetz umgehen, wenn nur ein Google-Account zum
Anschauen von "StreetView uncut" berechtigt?
Kann man so lesen. Und darum schrieb ich von der geschlossenen Benutzergruppe - noch besser mit Gebühr. Das ist dann nicht mehr jedermann. Allerdings sagt die Begründung auch, dass beispielsweise das Bereitstellen solcher Informationen von ausgesuchten Standorten zum Zweck, Dritten die Möglichkeit für Marketing (z.B. für Wärmedämmung, Solaranlagen) zu schaffen, durch diese Regelung keine Rechtsgrundlage gegeben wird.

Dass durchaus Interesse daran besteht, die eigenen Mapping-Fotos anderen
zugänglich zu machen, könnte man aus der "(J)OSM & Flickr"-Diskussion
unlängst schließen.
Greift da das Kriterium Großräumigkeit? Geht es um personenbezogene oder personenbeziehbare Daten? Und was ist dabei der Zweck - Erfassung georeferenzierter Daten zum Zweck der Bereitstellung der Bilder im Internet, oder Bilder als Nebenprodukt der Erfassung der Geodaten, die als solche in OSM einfließen.

Nicht jedes georeferenzierte Foto ist angesprochen!

Tipp: Wenn verhindert werden soll, dass wunderbare Community-Projekte durch "überzogene" Datenschutzregeln verhindert werden, spricht man möglichst viele Bundestagsabgeordnete an und reicht außerdem eine (Online-)Petition ein. Und dann verklickert man denen, warum dieselben Daten unter Datenschutzaspekt bei Google schlecht untergebracht sind und bei Community-Projekten (die niemand richtig steuern kann) ganz prima. Oder man überzeugt sie, dass Google eigentlich ganz lieb ist. SCNR

Bisher ist noch jedes Gesetz und jede Verordnung mit Eingriffsregelung, die ich im im Werden erlebt habe, von den Reglementierten als ungerechtfertigte Bedrohung des persönlichen Mikrokosmos empfunden worden.

Gruß
nk

[1] http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_1759312/SharedDocs/Drucksachen/2010/0201-300/259-1-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/259-1-10.pdf

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an