On 13-04-19 15:15, Martin Koppenhoefer wrote:

> Straßenverzeichnisse können natürlich auch Fehler haben. In diesem Fall (Re 
> chdscjreibreform) könnte es aber auch sein, dass es bundesweit eine 
> Festlegung gegeben hat, die dann ggf. nicht erfordert, dass jede Gemeinde das 
> nochmal einzeln beschließt.

Nein, im Gegenteil genießen die alten Namen Bestandsschutz.

Schönen Gruß
Martin

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