Am 19/apr/2013 um 15:45 schrieb Martin Trautmann <[email protected]>:

> Nein, im Gegenteil genießen die alten Namen Bestandsschutz.


auch für generische Wörter wie Schloss? In dem Fall könnte man ja die Gemeinde 
darauf hinweisen, dass sie evtl. ein Problem im Straßenverzeichnis haben, oder 
vielleicht haben sie ja wirklich die Anpassung der Schreibweise beschlossen, 
das würden sie einem dann vermutlich auch mitteilen.

Gruß
Martin
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