On 13-04-19 18:23, Martin Koppenhoefer wrote:
> 
> 
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> Am 19/apr/2013 um 15:45 schrieb Martin Trautmann <[email protected]>:
> 
>> Nein, im Gegenteil genießen die alten Namen Bestandsschutz.
> 
> 
> auch für generische Wörter wie Schloss? In dem Fall könnte man ja die 
> Gemeinde darauf hinweisen, dass sie evtl. ein Problem im Straßenverzeichnis 
> haben, oder vielleicht haben sie ja wirklich die Anpassung der Schreibweise 
> beschlossen, das würden sie einem dann vermutlich auch mitteilen.


Da gehen die Meinungen auseinander.

Pro: "Laut Ausführungsvorschriften zur Straßenbenennung richtet sich die
Schreibweise einer Straße nach der Rechtschreibregel zum Zeitpunkt der
Benennung."

Contra: "Die neue Rechtschreibung gilt auch für Straßennamen" - nicht
für Eigennamen, aber für alles generische.

Schönen Gruß
Martin

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