On 13-04-19 18:23, Martin Koppenhoefer wrote: > > > > > Am 19/apr/2013 um 15:45 schrieb Martin Trautmann <[email protected]>: > >> Nein, im Gegenteil genießen die alten Namen Bestandsschutz. > > > auch für generische Wörter wie Schloss? In dem Fall könnte man ja die > Gemeinde darauf hinweisen, dass sie evtl. ein Problem im Straßenverzeichnis > haben, oder vielleicht haben sie ja wirklich die Anpassung der Schreibweise > beschlossen, das würden sie einem dann vermutlich auch mitteilen.
Da gehen die Meinungen auseinander. Pro: "Laut Ausführungsvorschriften zur Straßenbenennung richtet sich die Schreibweise einer Straße nach der Rechtschreibregel zum Zeitpunkt der Benennung." Contra: "Die neue Rechtschreibung gilt auch für Straßennamen" - nicht für Eigennamen, aber für alles generische. Schönen Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

