On 27.04.2018 22:19, Martin Koppenhoefer wrote: >> Aber da die durchfahrt zwischen der Figaro und Fideliostraße mit dem Rad >> zu verbieten fühlt sich genauso kaputt an. > m.E. ist es verboten,
An anderer Stelle in der Diskussion wurde der Begriff "Gehweg" ins Spiel gebracht. Es geht hier aber nicht darum, ob man auf Gehwegen mit dem Rad fahren darf. Das darf man natürlich nicht, es sei denn, man ist ein Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder dessen Begleitperson. Das ist übrigens de jure ein Unterschied zu einem expliziten Verbot, repräsentiert in der Realität durch Zeichen 254 und in OSM durch bicycle=no. Wir stehen hier aber grundsätzlich der Frage gegenüber, wie man mit allgemeinen Wegen in Wohngebieten umgeht, die kein straßenbegleitender Gehweg sind. Das gibt es in "klein", wie hier, und in "groß", wo ganze Wegenetze zwischen den Wohnanlagen zu finden sind. Selbige finden wir hier in Stuttgart (aber sicher auch anderswo) sowohl mit als auch ohne verkehrsbeschränkende Beschilderung vor. Weil erlaubt, was nicht verboten ist, darf man auf allgemeinen Wegen, die nicht beschildert sind, auch mit dem Rad fahren. [1] Bordsteine sind übrigens kein juristisches Hindernis für Fahrräder. Wir kommen zu den Details. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Sackgasse, für die von der Straßenverkehrsbehörde keine Aussage zur Weiterführung einzelner Verkehrsarten gemacht wurde - am östlichen Ende der Fideliostraße ist ein Zeichen 357 angebracht: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_seit_2017#/media/File:Zeichen_357_-_Sackgasse,_StVO_1992.svg und https://www.dropbox.com/s/6autcht6a2q7g75/Fidelio_Beschilderung_sm.JPG?dl=0 Die Fideliostraße führt von dort zu einer Wendefläche, die in OSM durch einen Node repräsentiert ist. Von dieser Wendefläche geht in westlicher Richtung ein Weg ab, der zwischen einer öffentlichen Grünanlage und Privatgrundstücken entlang führt. Dieser Weg https://www.openstreetmap.org/way/24020307 ist kein straßenbegleitender Gehweg, weil da keine Straße ist. Der Weg sieht so aus: https://www.dropbox.com/s/vjphnpoauz850vi/Fidelio_W03_sm.JPG?dl=0 Links die öffentliche Grünfläche mit Hecke, dahinter eine Sitzbank und zwei Bäume drauf. Von der anderen Seite sieht das so aus: https://www.dropbox.com/s/g9r0omwc3c5esx2/Fidelio_W04_sm.JPG?dl=0 Links der erwähnte Weg, rechts der straßenbegleitende Gehweg der Figarostraße. Um diesen Weg von der Wendeplatte aus zu erreichen, muss man nicht den Gehweg der Fideliostraße benutzen sondern kann direkt von der Wendeplatte aus da drauf: https://www.dropbox.com/s/6ktp0w5q0r56msf/Fidelio_W01_sm.JPG?dl=0 und https://www.dropbox.com/s/4k0ogryoq79hpsv/Fidelio_W02_sm.JPG?dl=0 Am Ende des Wegs muss man dann einen Gehweg queren, so wie das an jeder Grundstückseinfahrt und auch an Überwegen der Fall ist. Der zweite Weg https://www.openstreetmap.org/way/119519407 , von der Wendeplatte nach Süden, ist eigentlich gar kein Weg. Von der Wendeplatte aus muss man den Gehweg der Figarostraße queren und die beiden Bordsteine überwinden: https://www.dropbox.com/s/m36yj06dj9eoafy/Fidelio_S01_sm.JPG?dl=0 und https://www.dropbox.com/s/cn15i46ln65t8cw/Fidelio_S02_sm.JPG?dl=0 Es ist auch hier nicht notwendig, den Gehweg entlang der Wendeplatte zu benutzen, man kann direkt von dieser neben der Leitplanke drüberhoppeln, wenn dort frei ist. Conclusio, und das deckt sich mit dem Tenor der Diskussion der Stuttgarter Community am letzten Stammtisch: Beide in Frage stehenden Wegebeziehungen sind keine ausgewiesene Radverkehrsführung und auch sicherlich keine Routenempfehlung für Radfahrende. Es liegt jedoch kein explizites Verbot vor, §2 Abs. 1 StVO greift nicht, weil hier jeweils keine Fahrbahn existiert, die zu benutzen wäre und auch keine andere verbotsbegründende Rechtsverordnung bekannt ist. Also nichts, was ein bicycle=no rechtfertigt. >ich würde ggf. permissive taggen falls ich da regelmäßig durchfahren >würde permissive: "Der Eigentümer duldet die öffentliche Benutzung. Die Erlaubnis oder Duldung kann der Eigentümer jedoch jederzeit widerrufen." Das passt nicht für öffentliche Wege. Grüße, P. [1] Die Aussage eines zu einem ähnlichen Fall befragten Fachanwalts für Verkehrsrecht lautete sinngemäß: Am Ende steht immer ein Einzelfallurteil eines Gerichts, aber bis dahin darf der Bürger davon ausgehen, dass er öffentliche Wege benutzen darf, wenn sie ihm nicht explizit verboten sind. _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de