Wenn keine abweichende Regelung (durch ein Schild) besteht, gelten die Grundregeln der StVO: "§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge; Abs. (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, ..."
Wenn das eine Fahrbahn nach § 2 Abs. 1 StVO ist, dürfen dort auch PKW und LKW fahren. Wenn das keine Fahrbahn nach § 2 Abs. 1 StVO ist, dürfen dort auch keine Fahrräder fahren. In Wohngebieten ist meiner Meinung nach meistens der zweite Fall vorherrschend. Die Eigenschaft "Gehweg" bleibt in § 2 Abs. 1 StVO unbeachtet, hat damit also nichts zu tun. Bernhard > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: Peilscheibe [mailto:[email protected]] > Gesendet: Mittwoch, 2. Mai 2018 15:29 > An: [email protected] > Betreff: Re: [Talk-de] Gehweg kurzes Stück nicht straßenbegleitend, oder > path ohne Widmung? > > On 27.04.2018 22:19, Martin Koppenhoefer wrote: > >> Aber da die durchfahrt zwischen der Figaro und Fideliostraße mit dem > >> Rad zu verbieten fühlt sich genauso kaputt an. > > m.E. ist es verboten, > > An anderer Stelle in der Diskussion wurde der Begriff "Gehweg" ins Spiel > gebracht. Es geht hier aber nicht darum, ob man auf Gehwegen mit dem > Rad fahren darf. Das darf man natürlich nicht, es sei denn, man ist ein Kind, > das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder dessen > Begleitperson. Das ist übrigens de jure ein Unterschied zu einem expliziten > Verbot, repräsentiert in der Realität durch Zeichen 254 und in OSM durch > bicycle=no. > > > Wir stehen hier aber grundsätzlich der Frage gegenüber, wie man mit > allgemeinen Wegen in Wohngebieten umgeht, die kein straßenbegleitender > Gehweg sind. Das gibt es in "klein", wie hier, und in "groß", wo ganze > Wegenetze zwischen den Wohnanlagen zu finden sind. > Selbige finden wir hier in Stuttgart (aber sicher auch anderswo) sowohl mit > als auch ohne verkehrsbeschränkende Beschilderung vor. > > Weil erlaubt, was nicht verboten ist, darf man auf allgemeinen Wegen, die > nicht beschildert sind, auch mit dem Rad fahren. [1] Bordsteine sind > übrigens kein juristisches Hindernis für Fahrräder. > > > Wir kommen zu den Details. > Im konkreten Fall handelt es sich um eine Sackgasse, für die von der > Straßenverkehrsbehörde keine Aussage zur Weiterführung einzelner > Verkehrsarten gemacht wurde - am östlichen Ende der Fideliostraße ist ein > Zeichen 357 angebracht: > https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bund > esrepublik_Deutschland_seit_2017#/media/File:Zeichen_357_- > _Sackgasse,_StVO_1992.svg > und > https://www.dropbox.com/s/6autcht6a2q7g75/Fidelio_Beschilderung_sm. > JPG?dl=0 > > Die Fideliostraße führt von dort zu einer Wendefläche, die in OSM durch > einen Node repräsentiert ist. Von dieser Wendefläche geht in westlicher > Richtung ein Weg ab, der zwischen einer öffentlichen Grünanlage und > Privatgrundstücken entlang führt. Dieser Weg > https://www.openstreetmap.org/way/24020307 ist kein > straßenbegleitender Gehweg, weil da keine Straße ist. > Der Weg sieht so aus: > https://www.dropbox.com/s/vjphnpoauz850vi/Fidelio_W03_sm.JPG?dl=0 > Links die öffentliche Grünfläche mit Hecke, dahinter eine Sitzbank und zwei > Bäume drauf. > Von der anderen Seite sieht das so aus: > https://www.dropbox.com/s/g9r0omwc3c5esx2/Fidelio_W04_sm.JPG?dl=0 > Links der erwähnte Weg, rechts der straßenbegleitende Gehweg der > Figarostraße. > Um diesen Weg von der Wendeplatte aus zu erreichen, muss man nicht > den Gehweg der Fideliostraße benutzen sondern kann direkt von der > Wendeplatte aus da drauf: > https://www.dropbox.com/s/6ktp0w5q0r56msf/Fidelio_W01_sm.JPG?dl=0 > und > https://www.dropbox.com/s/4k0ogryoq79hpsv/Fidelio_W02_sm.JPG?dl=0 > Am Ende des Wegs muss man dann einen Gehweg queren, so wie das an > jeder Grundstückseinfahrt und auch an Überwegen der Fall ist. > > > Der zweite Weg https://www.openstreetmap.org/way/119519407 , von der > Wendeplatte nach Süden, ist eigentlich gar kein Weg. Von der Wendeplatte > aus muss man den Gehweg der Figarostraße queren und die beiden > Bordsteine überwinden: > https://www.dropbox.com/s/m36yj06dj9eoafy/Fidelio_S01_sm.JPG?dl=0 > und > https://www.dropbox.com/s/cn15i46ln65t8cw/Fidelio_S02_sm.JPG?dl=0 > Es ist auch hier nicht notwendig, den Gehweg entlang der Wendeplatte zu > benutzen, man kann direkt von dieser neben der Leitplanke > drüberhoppeln, wenn dort frei ist. > > > > Conclusio, und das deckt sich mit dem Tenor der Diskussion der Stuttgarter > Community am letzten Stammtisch: > Beide in Frage stehenden Wegebeziehungen sind keine ausgewiesene > Radverkehrsführung und auch sicherlich keine Routenempfehlung für > Radfahrende. > Es liegt jedoch kein explizites Verbot vor, §2 Abs. 1 StVO greift nicht, weil > hier jeweils keine Fahrbahn existiert, die zu benutzen wäre und auch keine > andere verbotsbegründende Rechtsverordnung bekannt ist. Also nichts, > was ein bicycle=no rechtfertigt. > > > >ich würde ggf. permissive taggen falls ich da regelmäßig durchfahren > >würde > > permissive: "Der Eigentümer duldet die öffentliche Benutzung. Die > Erlaubnis oder Duldung kann der Eigentümer jedoch jederzeit widerrufen." > > Das passt nicht für öffentliche Wege. > > > Grüße, P. > > > [1] Die Aussage eines zu einem ähnlichen Fall befragten Fachanwalts für > Verkehrsrecht lautete sinngemäß: Am Ende steht immer ein Einzelfallurteil > eines Gerichts, aber bis dahin darf der Bürger davon ausgehen, dass er > öffentliche Wege benutzen darf, wenn sie ihm nicht explizit verboten sind. > > > _______________________________________________ > Talk-de mailing list > [email protected] > https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

