Simon,
ist alles nachvollziehbar. Es ist sogar davon auszugehen, dass der
Firmeninhaber der OSM wahrscheinlich gar nicht bewußt kennt, positiv
überrascht sein wird, dort eine für ihn kostenlose Wegbeschreibung zum
eigenen Laden zu haben.
Bis der erste Anwalt mit Abmahnung aufgrund fehlender Information nach
Art. 14 auftaucht.
Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit gefunden
werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der Verpflichtung zur
Information nach Art. 14.
Wer will sich denn das antun, wer will sich denn dafür den Hut
aufsetzen??? Der unbedarfte Mapper der den Namen von seinem
Lieblingsdöner mappt und deswegen stolz ist wie Bolle?
Wer soll denn diesen Datenbestand pflegen, doch ganz sicher nicht der
Mapper, der zufällig 3 Jahre später feststellt, dass die namentlich
genannte Arztpraxis den Inhaber gewechselt hat oder bleibt dafür der
Mapper verantwortlich, der im Vorbeigehen mal schnell irgendwas
korrigiert hat, vllt. noch beim Umsteigen an einer Haltestelle in einer
Gegend, in der er normalerweise nix zu tun hat und sich ein halbes Jahr
später nichteinmal mehr erinnern kann, dort überhaupt etwas geändert zu
haben?!
Das ist doch bisher alles Bullshit (tschuldigung) - entweder will ich
die Daten und finde eine legitime Möglichkeit inkl. der sich daraus
ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen oder ich sage klipp und klar,
dafür ist's und war's nie gedacht, wir lassen ganz konsequent die Finger
davon.
Ich warte immer noch auf ganz konkrete Beispiele, wozu personenbezogene
Daten in dieser Datenbank wichtig wären, das es sich lohnt, eine
derartigen gesetzlichen Spagat hinzulegen. Für die nachvollziehbarkeit
historischer Aktivitäten eines Geschäftsbetreibers gibts das
Handelsregister. Deswegen fällt OSM dort schon mal raus - Fakt!
Gruß Sepp
Am 06.11.2018 15:40 schrieb Simon Poole:
Leute, die DSGVO hat viele Regelungen, gerade wenn es um die Begründung
von legitimen Interessen geht (Art 6.1(f)(, die verlangen das eine
Abwägung der Interessen (die eigenen Interessen gegen die des
Datensubjektes) stattfinden. Sprich es hängt halt am Schluss von
diesen
Abwägungen ab ob wir etwas mit Personenbezug in die Daten aufnehmen
sollten oder nicht, z.B. ist es ziemlich klar, dass man bei Artzpraxen
das Interesse an der Auffindbarkeit eines bestimmten Arztes wohl
anderen
Interessen überwiegt, bei anderen Einrichtungen mag das anders sein.
Ich
würde aber annehmen, dass bei Geschäften die eine nicht eingetragene,
Fantasie Firma verwenden, ein Interesse am Inhaber durchaus begründbar
ist.
Simon
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