Am Samstag, den 20.09.2008, 19:28 +0200 schrieb Andreas Barth:

> 
> Nicht, wenn da ein Minderjähriger beteiligt ist. Eventuell irgendwann
> nicht mehr, wenn das ein Minderjähriger sehen könnte (Alkohol ist eine
> Droge).

Solange das in der eigenen Wohnung stattfindet, ist es sogar mit einem
Minderjährigen erlaubt.
Das Jugendschutzgesetz gilt nur in der Öffentlichkeit. Wenn es deinen
eigenen Kinder sind wäre es sogar in der Öffentlichkeit erlaubt.
Siehe hierzu:
Jugendschutzgesetz, Abschnitt 2, §9, Abs. 1
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

Der gesunde Menschenverstand sagt einem natürlich etwas anderes.

Tobias

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