Hallo.

Am Mittwoch, 12. November 2008 schrieb Bernd Wurst:
> So ganz spontan verweise ich mal auf das Landes-Waldgesetz, §37, Absatz 3:
> http://www.landesrecht-
> bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldG+BW+%C2%A7+37&psml=bsbawueprod.psml&
>max=true
>
> Ist nicht im Wortlaut das was ich gesagt habe (mein Wissen kommt von
> einigen interessanten Gesprächen mit Leuten die's wissen müssen), aber je
> nach dem was mit "gekennzeichneten Wanderwegen [...] und auf Fußwegen" im
> Detail gemeint ist, widerspricht sich das nicht.

Okay, die befestigten Wege sind für die Reiter nur im Naturschutzgebiet 
vorgeschrieben, das regelt §52, Absatz 2 des Naturschutzgesetzes. Hab ich dann 
wohl verwechselt weil bei uns hier Naturschutzgebiet ist.

http://www.landesrecht-
bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+BW+%C2%A7+52&psml=bsbawueprod.psml&max=true


Jedenfalls glaube ich nach wie vor, dass bei der Entscheidung "cycleway oder 
footway" die meisten Mapper intuitiv das sinnvollere wählen würden, was den 
Gegebenheiten vor Ort entspricht. Bei "path" braucht es immer Zusatz-Tags 
(unbeschilderte Wege über 3 Meter Breite sind dann doch eher highway=track) 
und wer die weg lässt, hat sehr wahrscheinlich falsche Daten in der DB.

Gruß, Bernd

-- 
Der Mensch hat sich nicht an die Spitze der Nahrungspyramide
hochgekämpft, um dann Vegetarier zu werden...

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