Hallo!

2009/2/19 Florian Lohoff <[email protected]>:
> Ich weiss das dieserlei dinge hier schon oefter mal thema waren - In wie
> weit ist ein Flächennutzungsplan als Gemeinfrei zu erachten?

Ich habe deswegen bei ein paar Bauämtern angefragt, allerdings niemals
eine Antwort erhalten.

Für mich als Laien spricht der Wortlaut allerdings für sich:

§6 Abs. 5, II BauGB:
"Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam"

§5 Abs. 1 UrhG:

(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und _Bekanntmachungen
_sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen
genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.


Gruß,
Stefan

_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an