Martin Koppenhoefer schrieb:
> Am 20. Februar 2009 13:35 schrieb Tobias Wendorff
> <tobias.wendo...@uni-dortmund.de>:
>> Meinst Du, ich soll die Sache mal von einem Rechtsanwalt prüfen
>> lassen? Ich denke, für 30-40 EUR wird er eine Bewertung schreiben.
>>
> 
> wieso so wenig, schafft er das in 12 Minuten?

Es gibt auch kleine "Tricks", die ich in der Vergangenheit
häufiger angewendet habe, aber mir persönlich recht hilfreich
sind:

Befreundete Jura-Studenten (Maifest 2002 in Köln) recherchieren
das kostenfrei als Übung. Dieses lege ich einem "normalen"
Rechtsanwalt für Medienrecht vor. Dieser liest es durch und
bewertet die Recherche. Das ist meist ein Festpreis von 30-40
EUR (es liegt ja kein Streitwert vor, kenne aber die genauen
Stundenpreise für Rechtsanwälte nicht).

Vorteil: Der Jura-Student bekommt Auskunft, ob seine Recherche
okay war und ich bekomme eine Antwort.

Da diese Bewertung und die Fragen beim Rechtsanwalt ja eh
nicht rechtlich verbindlich sind, sondern vielmehr Klarheit
über "eher dürfen" und "eher nicht dürfen" geben, ist dieser
Weg für mich richtungsweisend.

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