Hallo Florian, Florian Lohoff schrieb: > Ich weiss das dieserlei dinge hier schon oefter mal thema waren - In wie > weit ist ein Flächennutzungsplan als Gemeinfrei zu erachten?
die Geschichte hat zwei Seiten. Im deutschen Recht sind amtliche Werke vom Urheberrechtsschutz ausgenommen (§ 5 UrhG). Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze sowie nach § 5 Abs. 2 UrhG andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind. § 5 Abs. 1 UrhG erlaubt somit eine uneingeschränkte Nutzung. § 5 Abs. 2 UrhG verlangt eine Quellnennung und ggf. Änderungsverbot Ein Flächennutzungsplan ist keine rechtliche Basis direkt für den Bürger, sondern dienst in erster Linie für Entscheidungen der Behörde. Der F-Plan ist jedoch informell für den Bürger bestimmt. Ich habe bislang noch keinen F-Plan als Amtliche Bekanntmachung gesehen, sondern wird lediglich immer die Öffentliche Auslegung amtlich bekanntgemacht. Demnach bin ich der Meinung, dass § 5 Abs. 2 UrhG hier greift. cc-by-sa ist IMHO nicht kompatibel mit diesem Absatz. Das andere Problem ist § 87 ff. UrhG: Bei einer Karte kann es sich um eine analoge Datenbank handeln, die einen Schutz nach § 87b UrhG genießt. Das Gesetz ist ziemlich neu und hat damals bei der RVR-Geschichte noch keine Verwendung gefunden, jedoch bei der Stadtplandienst-Geschichte. Leider wurde bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für Datenbankwerke schlichtweg vergessen, wie amtliche Datenbankwerke zu behandeln sind. Der Bundesgerichtshof wartet daher auf ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof. Daher _meine_ Meinung: nicht für OSM verwendbar. Grüße Tobias _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

