hi,

war heute mal wieder im felde und da wimmelte es nur so von
landwirtschaftlichen genutzten wegen - also tracks. 
EINER dieser Wege (grade1,3 m) war durch nix von anderen grade1-wegen zu
unterscheiden, war allerdings mit "anlieger frei" beschildert, da er
zusätzlich DER weg zu einem externen anliegen ist.

irgendwie sehe ich jetzt keinen grund, diesen als service-weg einzutragen,
bloss weil dessen nutzungsart anders ist. für mich bleibt das immer noch ein
grade1-track mit anderen access-tags.

in wohngebieten ist service eine abgrenzung zu "normalen" wohnstraßen. mehr
nicht.

walter

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Der Student muß es wissen. Der Assistent muß wissen, wo es steht. Der
Professor hat Assistenten.
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