Am 25. Juni 2010 14:54 schrieb Georg Feddern <[email protected]>: >>> Da wird es eben schon schwierig - wie erkennt man (als Mapper) einen >>> öffentlichen und wie einen privaten Feldweg solange sie nicht beschildert >>> sind? >> inwiefern spielt das denn eine Rolle, ob sie privat oder öffentlich sind? > na ja, öffentliche Feldwege fallen gemäß § 3 (1) 4.a) StrWG S-H unter > "Sonstige öffentliche Straßen", sind aber nicht beschränkt (vgl. § 3 (1) > 4.b) ) und können deshalb grundsätzlich beliebig befahren werden. > Privatwege dürfen gemäß § 30 LNatSchG S-H zwar "zum Zwecke der Erholung > inkl. Wegränder betreten werden sowie zum Radfahren und zum Fahren mit dem > Krankenfahrstuhl genutzt werden"
IMHO solange keine Beschilderung da ist brauchst Du Dir auch keine Sorgen machen (es kann da m.E. kein implizites Verbot geben, solange nicht erkennbar ist, ob der Weg öffentlich ist oder nicht), im Zweifel haftet bei Schäden evtl. sogar der Eigentümer (solange Du Dich umsichtig und angepasst verhalten hast). Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

