Hallo Bernhard:
Am 21.07.10 12:06, schrieb Thomas Ineichen:
bernhard zwischenbrugger wrote:
Wenn ich eine Kundendatenbank mit OSM verorten will, dann müsste ich also
alle Kundendaten freigeben.

Genau.

Allerdings nur, wenn man die "Verortung der Kunden" auch öffentlich zugänglich macht. Eine Firma, die für den internen Gebrauch die Kunden-Adressen auf der Karte darstellt muss diese Daten natürlich nicht veröffentlichen.
Da stellt sich dann aber die Frage was öffentlich ist.
Ist es nicht öffentlich wenn man sich einloggen muss?

Facebook würde ich jetzt mal als öffentlich bezeichen.
Den Login-Bereich des Fußballclubs ist eher nicht öffentlich.
Aber wo genau ist die Abgrenzung?

Vielleicht muss man zuest die erste Frage nochmals etwas ausführlicher beantworten: Wenn Kunden-Datenbank und die OSM-Datanbank getrennt bleiben und die Adressen jeweils on-the-Fly dargestellt werden (also nicht in der 'privaten' Kopie der OSM-Datenbank gespeichert werden), dann muss die Kunden-Datenbank nie veröffentlicht werden, egal ob das Ergebnis öffentlich genutzt wird oder nicht. (Es handelt sich dann um eine sogenannte Sammeldatenbank.) Eine Vereinigung von Kunden- und OSM-Datenbank macht aber in den seltensten Fällen überhaupt Sinn.

"Öffentlich" ist nach ODbL-Definition jede zur-Verfügung-Stellung an Personen, die nicht unter Deiner Kontrolle stehen. Eine Nutzung auf der internen Seite einen Sport-Vereins würde ich daher eher als 'öffentlich' sehen - aber wie oben gesagt wird der Sportverein eh keine 'abgeleitete Datenbank' erstellen.


Gruss
Thomas

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