> Am 16. September 2011 04:44 schrieb Christian Müller <[email protected]>:
>> Am 15.09.2011 19:14, schrieb Martin Koppenhoefer:
>> Politische Grenzen _sind_ Ortsgrenzen (per Logik, per allg. Sprachgebrauch,
>> per Gesetz, seit Lebzeiten),
>> genauso wie die Grenze einer Siedlungsfläche eine Ortsgrenze /ist/.
> 
> 
> jetzt hast Du die Siedlungsgeographie und alles, was Du dazu gelesen
> hast, wieder vergessen? Vor ein paar Mails waren wir schon weiter.


Mir wäre - als Geograph - sehr daran gelegen, wenn ihr den Begriff der 
"Siedlungsgeographie" aus dieser Diskussion herauslassen könnte. Die 
Siedlungsgeographie ist ein Forschungszweig der Geographie und beschäftigt sich 
mit der Siedlung als solches (Lage, Morphologie, Genese und Funktion) und deren 
Einflüsse und Verflechtungen mit ihrem umgebenden Raum, nicht aber mit 
administrativen oder raumordnerischen Grenzziehungen. Das ist eben Teil der 
Raumordnung (auf der dann die Raumplanung aufsetzt). 

Generell ist auch der Begriff der "Siedlung" hier falsch gewählt. Denn: "Als 
Siedlung wird jede Form der menschlichen Niederlassung bezeichnet. Eine 
Siedlung besteht in der Regel aus einer oder einer Gruppe von Behausungen. Der 
Siedlungsbegriff umfasst den Lagerplatz einer Jägergruppe genauso wie die 
Millionenstadt, den Einzelhof ebenso wie das Stadtdorf, die Tankstelle ebenso 
wie die Ferienhauskolonie." (Borsdorf/Bender 2010: Allgemeine 
Siedlungsgeographie).

Die einzige Grenze, die die Siedlungsgeographie kennt (und interessiert), ist 
die Gemarkung (das jedoch nicht im rechtlichen, sondern im strukturellen 
Sinne). Demnach ist die Gemarkung die der Siedlung "begrenzendes, versteintes 
Gebiet". Die Gemarkung besteht dabei aus der Siedlung und der ihr zugehörigen 
Wirtschaftsfläche, welche wiederum aus der Flur besteht, die ihrerseits 
wiederum aus Flurstücken und Parzellen (also Besitzflächen) zusammengesetzt ist.

Also, lange Rede, kurzer Sinn: Bleibt bei der Raumordnung! Dankeschön. ;)

P.S.: Der Begriff "Ortsgrenze" ist weder rechtlich noch wissenschaftlich 
definiert. Nehmt stattdessen "Siedlungsfläche" (im raumordnerischen, nicht 
geographischen Sinne). Ich würde übrigens davon abraten, irgendwelche Grenzen 
außerhalb von Siedlungs- und Verwaltungsflächen zu definieren. Denn, was wollt 
ihr dann z.B. mit Aussiedlerhöfen tun?


>> Es ist also genauso gültig das /place polygon/ (wenn es denn deiner Meinung
>> nach schon eine Ortsgrenze darstellt) eher an die politische Grenze zu
>> vergeben.
> 
> 
> es wäre prinzipiell genauso möglich, dann müsste man für geographische
> Ortsgrenzen einen neuen tag erfinden und hätte die administrativen
> Grenzen doppelt drin. Wieso sollte man das tun?

Würde mich mal interessieren, wie so eine geographische Ortsgrenze aussieht... 
;)


>> Es gibt nicht /die/ Ortsfläche.  Je nachdem in welchem Kontext und Sinn der
>> Ortsname gebraucht wird, handelt es sich um völlig andere Flächen.  _Alle_
>> konkreten Flächen (und mehr) sind aber der /Ort/.
> 
> 
> jaja. Die von den Verwaltungsgrenzen umschlossenen Flächen würde man
> allerdings eher nicht als "Ortsfläche" bezeichnen. Eher als
> "Gemeinde", oder was es sonst ist.

Genau. Die Gemeinde ist die "kleinste sich selbst verwaltende politische 
Einheit im Staat mit räumlichen Territorium" (Lexikon der Geographie). Dieses 
Territorium ist ihre Gemeindefläche (Gemarkungsfläche bzw. die Summe ihrer 
Gemarkungsflächen). Eine Gemeinde kann mehrere Gemarkungsflächen innehaben; 
z.B. dann, wenn Eingemeindungen stattgefunden haben.
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