Am 16.09.2011 19:21, schrieb Rhinhold:
jaja. Die von den Verwaltungsgrenzen umschlossenen Flächen würde man
allerdings eher nicht als "Ortsfläche" bezeichnen. Eher als
"Gemeinde", oder was es sonst ist.
Genau. Die Gemeinde ist die "kleinste sich selbst verwaltende politische Einheit im
Staat mit räumlichen Territorium" (Lexikon der Geographie). Dieses Territorium ist
ihre Gemeindefläche (Gemarkungsfläche bzw. die Summe ihrer Gemarkungsflächen). Eine
Gemeinde kann mehrere Gemarkungsflächen innehaben; z.B. dann, wenn Eingemeindungen
stattgefunden haben.
+1
endlich jemand, der das genau gleich sieht.
Ja prima, ihr beiden Siedlungsgeographen. Dann definiert ihr lustig
Gemeindefläche != Ortsfläche
oder wie!? So ein Unsinn. Da der Ort nicht scharf definiert ist, weil
er je nach Sinn und Kontext anders gebraucht wird, kann natürlich die
Ortsfläche auch nicht schärfer in Sinn und Kontext sein, als der Ortsname.
Die Gemeindefläche ist eine Ortsfläche.
So, wie die Siedlungsfläche eine Ortsfläche ist.
Eine Ortsfläche ist _nicht nur_ eine Siedlungsfläche.
So, wie die Ortsfläche _nicht nur_ eine Gemeindefläche ist.
Siedlungsfläche und Gemeindefläche sind Spezialisierungen des Begriffs
Ortsfläche.
'Ortsfläche' hingegen ist eine Generalisierung der Begriffe
'Siedlungsfläche' oder 'Gemeindefläche'.
Gruß
Christian
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