Am 16.09.2011 19:21, schrieb Rhinhold:
jaja. Die von den Verwaltungsgrenzen umschlossenen Flächen würde man
allerdings eher nicht als "Ortsfläche" bezeichnen. Eher als
"Gemeinde", oder was es sonst ist.
Genau. Die Gemeinde ist die "kleinste sich selbst verwaltende politische Einheit im 
Staat mit räumlichen Territorium" (Lexikon der Geographie). Dieses Territorium ist 
ihre Gemeindefläche (Gemarkungsfläche bzw. die Summe ihrer Gemarkungsflächen). Eine 
Gemeinde kann mehrere Gemarkungsflächen innehaben; z.B. dann, wenn Eingemeindungen 
stattgefunden haben.

+1

endlich jemand, der das genau gleich sieht.

Ja prima, ihr beiden Siedlungsgeographen.  Dann definiert ihr lustig

    Gemeindefläche != Ortsfläche


oder wie!? So ein Unsinn. Da der Ort nicht scharf definiert ist, weil er je nach Sinn und Kontext anders gebraucht wird, kann natürlich die Ortsfläche auch nicht schärfer in Sinn und Kontext sein, als der Ortsname.

Die Gemeindefläche ist eine Ortsfläche.
So, wie die Siedlungsfläche eine Ortsfläche ist.

Eine Ortsfläche ist _nicht nur_ eine Siedlungsfläche.
So, wie die Ortsfläche _nicht nur_ eine Gemeindefläche ist.

Siedlungsfläche und Gemeindefläche sind Spezialisierungen des Begriffs Ortsfläche. 'Ortsfläche' hingegen ist eine Generalisierung der Begriffe 'Siedlungsfläche' oder 'Gemeindefläche'.


Gruß
Christian

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