Hallo, On 11/27/2011 12:50 PM, Rainer Knaepper wrote:
Das Zitatrecht setzt das Urheberrecht nicht außer Kraft.
Ok, schlechte Formulierung; es ist eine eingebaute Ausnahme. Wie auch zum Beispiel eingebaute Ausnahmen fuer die Lehre oder die oeffentliche Sicherheit und sonstwas. Immer wenn im UrhG steht "zulaessig ist dies und das", dann heisst das, dass man das auch mit OSM-Produkten machen darf, *ohne* die Quelle zu nennen und *ohne* es unter unsere Lizenz zu stellen (ausser, im UrhG stuende das extra drin).
Und was finden wir hier? http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/
Mein Punkt ist doch gerade, seit ca. 5 Postings, dass die Lizenz in einem Fall, in dem das Urherberrecht eine Ausnahme vorsieht, nicht greift. Zitate aus der Lizenz sind also nicht sachdienlich.
Wichtig bei dieser ganzen Kiste ist, ob das verwendete Bild ein eigenes Werk ist oder eine einfache Kopie.
Aha. Genau das meine ich.
Von daher spielen deine Autofotobeispiele unter diesem Aspekt keine Rolle, denn solche Fotos gelten als eigenständige Werke
Ok, da sind wir noch einer Meinung.
Ein Screenshot gilt jedoch nicht als "Werk", es ist eine einfache Kopie, egal, ob mit der Knipse oder direkt digital erzeugt.
Das wiederum entspricht nicht meiner Auffassung, und ich bin nicht bereit, eine Wikipedia-Richtline "wir wollen bei uns keine Screenshots" als Beweis fuer die Richtigkeit der Aussage anzuerkennen.
Wie weit muss ich denn mit meiner Kamera von dem Bildschirm weggehen und wie viele andere Sachen muessen ausser dem Bildschirm noch auf dem Bild sichtbar sein, damit ein "eigenstaendiges Werk" aus meinem Bild wird?
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