Am 27.11.2011 13:43, schrieb Frederik Ramm:
eine Wikipedia-Richtline
Ich hatte eigentlich geglaubt, ausreichend dargelegt zu haben, daß es hier nicht um eine Wikipediarichtlinie geht. Wie kommst du immer wieder auf das dünne Brett?

Wie weit muss ich denn mit meiner Kamera von dem Bildschirm weggehen und wie viele andere Sachen muessen ausser dem Bildschirm noch auf dem Bild sichtbar sein, damit ein "eigenstaendiges Werk" aus meinem Bild wird?

Das ist jetzt einfach: Da solche Details gesetzlich natürlich nicht bis ins letzte und für jeden denkbaren Streitfall festgeschrieben sind, begibst du dich im Zweifel einfach in die Hand des zuständigen Amtsrichters bzw. ggf. die entsprechenden nachfolgenden Instanzen. Dort erhältst du dann rechtssichere Entscheidungen über deine Ansichten. Eine Vorschau könnte auch die Lektüre einschlägiger Urteile im Urheberrechtsbereich bieten.

Rechtsberatung im Vorfeld bieten auch Anwälte. Hier in der Liste gibt es die nicht.

Wie nebenan schon angemerkt, mir geht es hier nicht um Rechthaberei, ich berichte nur aus den Erfahrungen endloser Diskussionen. Wer das annehmen will, mag das tun, wer nicht, der muß eben eigene Erfahrungen machen.

Rainer


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