Am Mittwoch, 27. Februar 2008 12:41:25 schrieb Martin Schmitt:
> Christian Felsing schrieb:
> > http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html
>
> Komisch, ich verstehe das nicht. Für mich liest sich alles zu diesem
> Thema, als hätte man 1000% gefordert um 100% zu bekommen.
>
> -martin

Wenn Du Lust hast kannst Du ja mal Dein Argument erläutern? ich verstehe nicht 
was Du meinst.

Burkart Schröder schreibt dazu in Telepolis:

http://www.heise.de/bin/tp/issue/r4/dl-artikel2.cgi?artikelnr=27387&mode=print

,,Durch das Urteil rückt das Sicherheitsinteresse der Staates ein wenig näher 
an die einzelnen Menschen heran. Der so genannte "Kernbereich" des Privaten 
ist kleiner geworden, dafür umso sicherer. Ein bloßes Gesetz schützte wenig 
vor privaten und staatlichen Datenkranken; ein Grundrecht jedoch, das als 
solches vom Bundesverfassungsgericht definiert ist, kann man kaum außer Acht 
lassen. 
 Die Hausaufgabe, die das Gericht dem Bundesinnenminister aufgegeben hat, ist 
so gut wie unlösbar, zumal eine Online-Überwachung durch die Polizei und das 
Bundeskriminalamt noch schwieriger ist als durch den Verfassungsschutz, der 
seine Daten für sich behalten kann. Die Ermittler hätten jedoch vor Gericht 
das zusätzliche Problem, beweisen zu müssen, dass die gefundenen Beweise auch 
echt sind. Möglicherweise, so steht es geheimnisvoll im Urteil, sei 
der "Beweiswert der Erkenntnisse gering": Eine "technische 
Echtheitsbestätigung der erhobenen Daten" setze grundsätzlich "eine exklusive 
Kontrolle des Zielsystems im fraglichen Zeitpunkt voraus". Und das muss man 
erst einmal technisch umsetzen und anschließend einem Richter beweisen - 
schlechte Karten für jede Art und Version eines "Bundestrojaners".


Gruß,

Michael Bischof 
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