Am Mittwoch, 27. Februar 2008 12:41:25 schrieb Martin Schmitt: > Christian Felsing schrieb: > > http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html > > Komisch, ich verstehe das nicht. Für mich liest sich alles zu diesem > Thema, als hätte man 1000% gefordert um 100% zu bekommen. > > -martin
Wenn Du Lust hast kannst Du ja mal Dein Argument erläutern? ich verstehe nicht was Du meinst. Burkart Schröder schreibt dazu in Telepolis: http://www.heise.de/bin/tp/issue/r4/dl-artikel2.cgi?artikelnr=27387&mode=print ,,Durch das Urteil rückt das Sicherheitsinteresse der Staates ein wenig näher an die einzelnen Menschen heran. Der so genannte "Kernbereich" des Privaten ist kleiner geworden, dafür umso sicherer. Ein bloßes Gesetz schützte wenig vor privaten und staatlichen Datenkranken; ein Grundrecht jedoch, das als solches vom Bundesverfassungsgericht definiert ist, kann man kaum außer Acht lassen. Die Hausaufgabe, die das Gericht dem Bundesinnenminister aufgegeben hat, ist so gut wie unlösbar, zumal eine Online-Überwachung durch die Polizei und das Bundeskriminalamt noch schwieriger ist als durch den Verfassungsschutz, der seine Daten für sich behalten kann. Die Ermittler hätten jedoch vor Gericht das zusätzliche Problem, beweisen zu müssen, dass die gefundenen Beweise auch echt sind. Möglicherweise, so steht es geheimnisvoll im Urteil, sei der "Beweiswert der Erkenntnisse gering": Eine "technische Echtheitsbestätigung der erhobenen Daten" setze grundsätzlich "eine exklusive Kontrolle des Zielsystems im fraglichen Zeitpunkt voraus". Und das muss man erst einmal technisch umsetzen und anschließend einem Richter beweisen - schlechte Karten für jede Art und Version eines "Bundestrojaners". Gruß, Michael Bischof
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