> Am Mittwoch, 27. Februar 2008 23:02:28 schrieb Martin Schmitt:
>> Michael Bischof schrieb:

> So, inzwischen habe ich die wohl wesentlichen Kommentare gelesen - und muß  
> Dir zustimmen. Bisher war/wäre eine Onlinedurchsuchung illegal. Jetzt ist
> ein ,,neues Grundrecht'' geschaffen worden plus eine Definition, wann und wie
> es zu brechen ist. An dieser Definition hängt praktisch Alles. Sie liegt aber
> in den Händen der politischen Klasse (die Justiz rechne ich dazu). Damit, da
> gebe ich Dir recht, ist jetzt anders als bis vorgestern die                 
> Onlinedurchsuchung rechtlich möglich - was sie vorher nicht war.

Die Bestätigung brauchte nicht lange.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/104238

,,Richter halten Kontrolle von heimlichen Online-Durchsuchungen für illusorisch
  Meldung vorlesen

Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen
Online-Durchsuchungen beschäftigt weiter Juristen wie Politiker. Der Deutsche
Richterbund (DRB) hat praktische Bedenken bei der Umsetzung und sieht seine
Zunft außerstande, trotz der rigiden Einschränkung der Möglichkeit zum
Ausschnüffeln informationstechnischer Systeme den Kernbereich der privaten
Lebensgestaltung zu sichern. "Die Ermittlungsrichter sind schon heute
teilweise bis an die Schmerzgrenze belastet", sagte der DRB-Vorsitzende
Christoph Frank im Anklang an die alte Kritik seiner Vereinigung gegenüber der
Neuen Osnabrücker Zeitung. "Es wäre illusorisch zu glauben, dass sie künftig
auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten, die bei
Online-Durchsuchungen in Deutschland anfallen würden."

D.h. doch wohl im Klartext: es wird gemacht werden. Leider reichen die
Ressourcen nicht dafür aus zu kontrollieren, ob die Beschränkungen, die soeben
dafür aufgestellt wurden, eingehalten werden.

Gruß,

Michael Bischof







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