Am Mittwoch, 27. Februar 2008 23:02:28 schrieb Martin Schmitt: > Michael Bischof schrieb: > >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.htm > Ich bleibe bei meiner Auffassung, daß die Onlinedurchsuchung heute nicht > gestoppt, sondern im Gegenteil sogar ausdrücklich legitimiert worden ist. So, inzwischen habe ich die wohl wesentlichen Kommentare gelesen - und muß Dir zustimmen. Bisher war/wäre eine Onlinedurchsuchung illegal. Jetzt ist ein ,,neues Grundrecht'' geschaffen worden plus eine Definition, wann und wie es zu brechen ist. An dieser Definition hängt praktisch Alles. Sie liegt aber in den Händen der politischen Klasse (die Justiz rechne ich dazu). Damit, da gebe ich Dir recht, ist jetzt anders als bis vorgestern die Oninedurchsuchung rechtlich möglich - was sie vorher nicht war.
Und mehr noch: fast alle Regungen der Mainstreampresse verhalten sich wie die Ratgeber im Märchen von den neuen Kleiders des Kaisers. Ihr Echo ist das genaue Gegenteil von dem, was geschieht (so wie in dem Beispiel mit der angeblichen Äußerung von Wegner und wie diese im Wahlkampf für Hamburg genutzt wurde). D.h. wir haben keine Medien im Wortsinne mehr, sondern interessegeleitete Agenturen, die den politischen Prozess beeinflussen sollen. Wie Gabor Steingart vom SPIEGEL es ausdrückte in ,,Arschlochalarm'' (September 2005): ,,Wir sind keine Zaungäste''. Eigentlich irre: man erlaubt die Onlinedurchsuchung - und brüllt: neues Grundrecht geschaffen, Onlinedurchsuchung verboten... Jetzt aber genug mit Nicht-Linux-Sachverhalten!? Gruß, Michael Bischof
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