"Heinz Kiesewetter" <[email protected]> schrieb ...
was mir in der ganzen Diskussion nicht ganz klar geworden ist, ist die
evtl. aufs erste seltsam klingende Frage: "Was umfasst einen gewerblicher
Nutzen?"
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerblich
| In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein
| Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit,
| die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung
| ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.
- Ist ein Handwerksbetrieb, der lediglich seine Rechnungen mit einem
OS-Programm schreibt ein gewerblicher Nutzer?
In der Regel ja (Handwerksbetriebe sind i.d.R. Gewerbe, und kein freier
Beruf; siehe obige Definition).
- Ist ein Büroservice, der sein Geld mit Dienstleistungen verdient, die er
ausschließlich mit dem OS-Programm erbringt ein gewerblicher Nutzer?
Vermutlich ja (siehe obige Definition bzw. weiter unten).
- Ist ein Journalist, der ein Bedienungshandbuch für das OS-Programm
verkauft ein gewerblicher Nutzer?
- Ist ein Programmierer der ein Erweiterungsmodul für das OS-Programm
verkauft (aber nicht das eigentliche OS-Programm) ein gewerblicher Nutzer?
Wenn er das Programm nicht nutzt, ist er kein Nutzer; insofern stellt sich
überhaupt nicht die Frage nach gewerblich oder nicht.
Und selbst wenn doch, hängt es davon ab, ob besagter Journalist,
Programmierer etc. gewerblich oder freiberuflich tätig ist (siehe obige
Definition; oft ist letzteres der Fall; weitere Erläuterungen zu
'freiberuflich' siehe Wikipedia). Bei o.a. Büroservice bin ich mir nicht
sicher, aber ich würde eine solche Tätigkeit gefühlsmäßig (IANAL) als
gewerblich einstufen.
- Ist ein gewerblicher Support für das OS-Programm ein gewerblicher
Nutzen?
Wenn er es selber nutzt: ja (das Stichwort hierbei ist 'gewerblich').
Man könnte diese Liste noch fortsetzen, aber ich denke mal, der Sinn
meiner Frage ist verstanden - und könnte noch um die Frage erweitert
werden ob Vereine, Stiftungen etc. OS-Software nutzen dürfen.
Siehe obige Definition (Vereinen, Stiftungen usw. mangelt es i.d.R.[tm] an
der der Absicht zur Gewinnerzielung).
Unabhängig davon gibt es keine generelle Aussage, wer welche OS-Software
nutzen darf und wer nicht. Das ist *immer* und *ausschließlich* in den
betreffenden Lizenzbestimmungen geregelt. An *die* muss man sich in jedem
konkreten Einzelfall halten, und an nix anderes. Wenn da (nur so als
Beispiel) drin stehen würde, daß die Software nur und ausschließlich privat
benutzt werden darf, dann sind auch Vereine usw. außen vor. Erst mal
zumindest; man hat ja immer noch die Möglichkeit, mit dem Autor zu sprechen
...
Wolfgang
--
---------------------------------------------------------------------
To unsubscribe, e-mail: [email protected]
For additional commands, e-mail: [email protected]