kleiner Nachsatz ...

André Schnabel schrieb:
...
Die GPL sieht aber vor, dass abgeleitete Werke (Modifikationen des Quellcodes) oder Werke, die die GPL-lizensierte Software direkt benutzen (genauer, die direkte API-Aufrufe der GPL-Software nutzen) *nicht* proprietär sein dürfen sondern ebenfalls Open Source Software zu den Bedingungen der GPL v3 sein müssen. D.h. nur wenn man selbst seine Quellcodes nicht unter GPLv3 stellen möchte, muss man die "kommerzielle" Lizenz kaufen.

genauer: nur wenn man selbst seine Quellcodes nicht unter GPLv3 *veröffentlichen* möchte. Solange man Programme für den Eigenbedarf schreibt (ohne diese zu veröffentlichen) kann man das natürlich auch ohne eine gesonderte Lizenz an KBasic zu erwerben.

André

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