kleiner Nachsatz ...
André Schnabel schrieb:
...
Die GPL sieht aber vor, dass abgeleitete Werke (Modifikationen des
Quellcodes) oder Werke, die die GPL-lizensierte Software direkt
benutzen (genauer, die direkte API-Aufrufe der GPL-Software nutzen)
*nicht* proprietär sein dürfen sondern ebenfalls Open Source Software
zu den Bedingungen der GPL v3 sein müssen.
D.h. nur wenn man selbst seine Quellcodes nicht unter GPLv3 stellen
möchte, muss man die "kommerzielle" Lizenz kaufen.
genauer: nur wenn man selbst seine Quellcodes nicht unter GPLv3
*veröffentlichen* möchte. Solange man Programme für den Eigenbedarf
schreibt (ohne diese zu veröffentlichen) kann man das natürlich auch
ohne eine gesonderte Lizenz an KBasic zu erwerben.
André
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