Hallo miteinander,

was mir in der ganzen Diskussion nicht ganz klar geworden ist, ist die evtl. aufs erste seltsam klingende Frage: "Was umfasst einen gewerblicher Nutzen?"

- Ist ein Handwerksbetrieb, der lediglich seine Rechnungen mit einem OS-Programm schreibt ein gewerblicher Nutzer? - Ist ein Büroservice, der sein Geld mit Dienstleistungen verdient, die er ausschließlich mit dem OS-Programm erbringt ein gewerblicher Nutzer? - Ist ein Journalist, der ein Bedienungshandbuch für das OS-Programm verkauft ein gewerblicher Nutzer? - Ist ein Programmierer der ein Erweiterungsmodul für das OS-Programm verkauft (aber nicht das eigentliche OS-Programm) ein gewerblicher Nutzer?
- Ist ein gewerblicher Support für das OS-Programm ein gewerblicher Nutzen?

Man könnte diese Liste noch fortsetzen, aber ich denke mal, der Sinn meiner Frage ist verstanden - und könnte noch um die Frage erweitert werden ob Vereine, Stiftungen etc. OS-Software nutzen dürfen.

Viele Grüße,

Heinz Kiesewetter

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