Hallo miteinander,
was mir in der ganzen Diskussion nicht ganz klar geworden ist, ist die evtl.
aufs erste seltsam klingende Frage: "Was umfasst einen gewerblicher Nutzen?"
- Ist ein Handwerksbetrieb, der lediglich seine Rechnungen mit einem
OS-Programm schreibt ein gewerblicher Nutzer?
- Ist ein Büroservice, der sein Geld mit Dienstleistungen verdient, die er
ausschließlich mit dem OS-Programm erbringt ein gewerblicher Nutzer?
- Ist ein Journalist, der ein Bedienungshandbuch für das OS-Programm
verkauft ein gewerblicher Nutzer?
- Ist ein Programmierer der ein Erweiterungsmodul für das OS-Programm
verkauft (aber nicht das eigentliche OS-Programm) ein gewerblicher Nutzer?
- Ist ein gewerblicher Support für das OS-Programm ein gewerblicher Nutzen?
Man könnte diese Liste noch fortsetzen, aber ich denke mal, der Sinn meiner
Frage ist verstanden - und könnte noch um die Frage erweitert werden ob
Vereine, Stiftungen etc. OS-Software nutzen dürfen.
Viele Grüße,
Heinz Kiesewetter
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