Hallo, Am Sonntag, 15. Februar 2009 08:57 schrieb Fred Ockert: > > [1] http://www.google.de/search?hl=de&q=definition+open+source > > > > "Open Source" bedeutet halt mehr, als nur "offene Quelle". Eine > > "Autobahn" ist auch nicht nur eine "Bahn für Autos." > > dann definiere doch einfach mal den Fakt: dass Quelltexte offen = > öffentlich zur Verfügung stehen, eingesehen werden dürfen - aber mehr > auch nicht...wie mag der anglistische Muttersprachler dazu sagen? ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ Genau das ist das Problem mit diesen ganzen "Lizenzen", "EULAS", "Nutzungsrechten", "Verwertungsrechte" oder wie immer die heißen mögen. Die meisten von dieser Lizenzbestimmungen kommen aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum. Bei der Übersetzung ins deutsche (zB) kommen hier leicht (oder auch schwer) unterschiedliche Bedeutungen ins Spiel.
Beispiel gefällig: Der Begriff "copyright" wird im deutschen oft mit "Urheberrecht" übersetzt oder zumindest synonym verwendet. Dabei ist es etwas Grundverschiedenes. Das "Copyright" entstand im Vereinigten Königreich, aus dem Recht von Verlagen, Kopien eines bestimmten Werkes zu vertreiben. Er wurde dadurch im Commonwealth und US-amerikanischen Rechtsgebiet mit übernommen. Das "copyright" ist dem deutschen (kontinentaleuropäischen ?) Verwertungs- recht gleichzusetzen. Der Autor hat dieses Recht an einen Verlag abgetreten/verkauft/was auch immer. Damit hatte er sämtliche Rechte am eigenen Werk verloren! Den Begriff der Urheberschaft (droit de autheur) gibt es so nur im kontinental-europäischen Rechtsraum. Diese Recht kann _NICHT_ veräußert oder aberkannt werden. Verwertungsrechte können gekauft oder verkauft werden, aber der Autor muss immer genannt werden. Dies hat jetzt nichts mit gewerblicher oder nicht-gewerblicher Nutzung zutun, zeigt aber denke ich doch, dass hier teilweise erhebliche Begriffsunsicherheiten herrschen, was dieses Thema inkl. Lizenzbestimmungen angeht. Afaik gibt es den Begriff "Lizenz", im Zusammenhang mit Softwarenutzung, so im deutschen Recht nicht, wie er oft verwendet wird. Für Software erwirbt man ein Nutzungsrecht, das man entweder kaufen, mieten oder geschenkt erhalten kann. Oder man erwirbt es im Zusammenhang mit den Programmen, die unter der (zB) GPL (egal welche Version) stehen, die bestimmte Nutzungs- und Verwertungsrechte einräumt. Andere "Lizenzen" (ich verwende diesen Begriff ebenfalls :-) ) räumen andere Nutzungsrechte ein unabhängig von der Urheberschaft. Diese Mail gibt _meinen_ allgemeinen Kenntnisstand wieder! Teilweise kann er unrichtig oder unvollständig sein. In diesem Fall bitte ich um Korrektur und Klarstellung. -- Mit freundlichen Grüßen Matthias Müller (Benutzer #439779 im Linux-Counter http://counter.li.org) PS: Bitte senden Sie als Antwort auf meine E-Mails reine Text-Nachrichten! Siehe auch: http://www.gnu.org/philosophy/no-word-attachments.de.html
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