Hallo,

Am Sonntag, 15. Februar 2009 08:57 schrieb Fred Ockert:
> > [1] http://www.google.de/search?hl=de&q=definition+open+source
> >
> > "Open Source" bedeutet halt mehr, als nur "offene Quelle". Eine
> > "Autobahn" ist auch nicht nur eine "Bahn für Autos."
>
> dann definiere doch einfach mal den Fakt: dass Quelltexte offen =
> öffentlich zur Verfügung stehen, eingesehen werden dürfen - aber mehr
> auch nicht...wie mag der anglistische Muttersprachler dazu sagen?
                           ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Genau das ist das Problem mit diesen 
ganzen "Lizenzen", "EULAS", "Nutzungsrechten", "Verwertungsrechte" oder wie 
immer die heißen mögen. Die meisten von dieser Lizenzbestimmungen kommen aus 
dem anglo-amerikanischen Sprachraum. Bei der Übersetzung ins deutsche (zB) 
kommen hier leicht (oder auch schwer) unterschiedliche Bedeutungen ins Spiel. 

Beispiel gefällig: 
Der Begriff "copyright" wird im deutschen oft mit "Urheberrecht" übersetzt 
oder zumindest synonym verwendet. Dabei ist es etwas Grundverschiedenes. 
Das "Copyright" entstand  im Vereinigten Königreich, aus dem Recht von 
Verlagen, Kopien eines bestimmten Werkes zu vertreiben. Er wurde dadurch im 
Commonwealth und US-amerikanischen Rechtsgebiet mit übernommen. 
Das "copyright" ist dem deutschen (kontinentaleuropäischen ?) Verwertungs- 
recht gleichzusetzen. Der Autor hat dieses Recht an einen Verlag 
abgetreten/verkauft/was auch immer. Damit hatte er sämtliche Rechte am 
eigenen Werk verloren!

Den Begriff der Urheberschaft (droit de autheur) gibt es so nur im 
kontinental-europäischen Rechtsraum. Diese Recht kann _NICHT_ veräußert oder 
aberkannt werden. Verwertungsrechte können gekauft oder verkauft werden, aber 
der Autor muss immer genannt werden.

Dies hat jetzt nichts mit gewerblicher oder nicht-gewerblicher Nutzung zutun, 
zeigt aber denke ich doch, dass hier teilweise erhebliche 
Begriffsunsicherheiten herrschen, was dieses Thema inkl. Lizenzbestimmungen 
angeht. 

Afaik gibt es den Begriff "Lizenz", im Zusammenhang mit Softwarenutzung, so im 
deutschen Recht nicht, wie er oft verwendet wird. Für Software erwirbt man 
ein Nutzungsrecht, das man entweder kaufen, mieten oder geschenkt erhalten 
kann. Oder man erwirbt es im Zusammenhang mit den Programmen, die unter der 
(zB) GPL (egal welche Version) stehen, die bestimmte Nutzungs- und 
Verwertungsrechte einräumt. Andere "Lizenzen" (ich verwende diesen Begriff 
ebenfalls :-) ) räumen andere Nutzungsrechte ein unabhängig von der 
Urheberschaft.

Diese Mail gibt _meinen_ allgemeinen Kenntnisstand wieder! Teilweise kann er 
unrichtig oder unvollständig sein. In diesem Fall bitte ich um Korrektur und 
Klarstellung.

-- 
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Müller
(Benutzer #439779 im Linux-Counter http://counter.li.org)
PS: Bitte senden Sie als Antwort auf meine E-Mails reine Text-Nachrichten!
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