Hi,
Heinz Kiesewetter schrieb:
Es gibt aber doch auch duale Lizenzen, z.B. QT auf dem ja KDE oder
K-Basic aufgebaut ist. Und bei den Bestimmungen von K-Basic habe ich
z.B. gelesen, dass wer diese Programmiersprache gewerblich nutzen will
dazu eine QT-Lizenz benötigt. - Wenn das auch auf jeden gewerblichen
Betrieb zutrift, der den KDE-Desktop nutzt, dann muß jeder kleine
Handwerksmeister erst ein Juradtudium absolvieren, ehe er ein Programm
nutzt.
Eben drum wäre es sehr gut, wenn der Begriff "OpenSource" einheitlich so
verwendet wird, wie ihn die OSI definiert.
K-Basic ist OpenSource Software im Sinne der OSI (es steht unter der
GLPv3, die von der OSI gelistet wird). Insofern kann jeder K-Basic zu
jedem Zweck benutzen.
Ich zitiere mal dn entsprechenden Hinweis von der K-Basic-Webseite:
Die Version für Linux® ist kostenlos einsetzbar für quelloffene
Software (GPL 3), wenn Sie die Quelltexte unter Lizenz der GNU GPL
Version 3, wie Sie von der Free Software Foundation publiziert wird,
freigeben.
Das bedeutet auch das Sie die kostenlose Version nicht mit
kommerzieller Software vermischen dürfen, das schließt auch
Softwarepatente oder kommerzielle Lizenzen mit ein. In diese Fällen
müssen die kommerzielle Edition von KBasic erwerben.
Das treibt mir ehrlich die Tränen in die Augen, denn das ist so
verwirrend und unpräzise beschrieben- klar, dass da ewige Diskussionen
aufkommen.
Zunächst:
Die KBasic Quellcodes (für Compiler, IDE und VM) stehen unter GPL v3.
Dieses kann nicht auf eine spezielle Plattform eingeschränkt werden. Wer
KBasic also unter Windows, Mac OSX oder sonstwas einsetzen möchte, kann
das tun. Falls das nicht sofort läuft, hat er das Recht die Quellcodes
so zu verändern, sodass es unter einem anderen Betriebssystem
funktioniert. Diese Recht besteht für *jeden* aufgrund der GPL -
versucht der Herausgeber von KBasic dieses Recht einzuschränken,
verstößt er selbst gegen die GPL.
Der zweite Absatz bzgl. "kommerzieller" Nutzung ist schlicht
irreführend. "Kommerziell" wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne
"gewinnorientiert" (oder auch "gewerblich") benutzt. Die GPL schließt
diese Nutzungsart aber nicht aus - unter GPL lizensierte Software darf
sehr wohl gewinnorientiert sein und gewerblich genutzt werden.
Die GPL sieht aber vor, dass abgeleitete Werke (Modifikationen des
Quellcodes) oder Werke, die die GPL-lizensierte Software direkt benutzen
(genauer, die direkte API-Aufrufe der GPL-Software nutzen) *nicht*
proprietär sein dürfen sondern ebenfalls Open Source Software zu den
Bedingungen der GPL v3 sein müssen.
D.h. nur wenn man selbst seine Quellcodes nicht unter GPLv3 stellen
möchte, muss man die "kommerzielle" Lizenz kaufen.
Ähnlich verhielt sich das auch mit QT oder auch MySQL. MySQL hat meines
Wissens vor einiger Zeit gewerbliche Partner dazu gedrängt, die
proprietäre Lizenz zu kaufen, statt MySQL auf GPL-Basis einzusetzen. In
vielen Fällen war dieses Drängen vollkommen unbegründet, da eine
gewerbliche Nutzung eben nicht gegen die GPL verstößt.
Etwas anders verhält es sich aber mit OOo. Für den konkreten Fall "was
passiert mit Programmen, die in OOo-Basic geschreiben wurden" genügt die
Definition von "Open Source" nicht mehr. Hier muss man sehr genau auf
die Lizenzen schauen. Im Vergleich zum o.g. KBasic auf die Unterschiede
zwischen GPL und LGPL.
Im Gegensatz zur GPL erlaubt es die LGPL, dass proprietäre Software
API-Aufrufe gegen LGPL-Software ausführen darf. D.h. Ein OOo-Basic
Programm darf proprietär sein und unter beliebigen Lizenzbedingungen
angeboten werden. (Man darf sich sogar die Mühe machen und den Code
verschleiern).
Für KBasic ist das nicht zulässig, da jedes Basic Programm die unter GPL
lizensierte VM nutzt. Erst, wenn man eine extra Lizenz erwirbt, darf man
seinen eigenen Code vor anderen verbergen.
Ich denke mal, dass auch die Frage des ursprünglichen Fragestellers
zeigen, dass es auf diesem Gebiet unglaublich viel Verwirrung und
Unsicherheit gibt. Das trägt wahrscheinlich auch dazu bei, dass sich
viele an OS-Software nicht so recht rantrauen.
Eigentlich ist das alles relativ einfach, wenn man bei den Definitionen
"Freie Software" und "Open Source" bleibt. Etwas komplizierter wird es
dann nur, wenn jemand selbst diese Software weitergeben möchte oder
selbst Software entwicklert, die mit Open Source Software
zusammenarbeitet oder direkt von dieser abgeleitet ist.
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